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Hans-Peter Uhl
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Frage von Frank N. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Frank N. bezüglich Soziale Sicherung

Werter Herr Uhl!

Ich verfolge laufend die Diskussion zur Einführung des Mindestlohnes. Leider verstehe ich die Diskussion von CDU/CSU und FDP nicht, welche sich strikt dagegen stellt. Die Hauptpunkte welche dagegen angeführt werden, wie Verlust von Arbeitsplätzen, sind doch längst überholt. Es gibt doch schon einen Mindestlohn, wenn es auch nicht so genannt wird. ES HEISST "AUFSTOCKER"!!!!!!
Bei denn jetzigen Modell ist doch so das der Arbeitsnehmer sich um die "Aufstockung" kümmern muss!!!!! Welch ein Aufwand, wenn jeder einen einzigen Antrag stellt.
Deshalb mein Vorschlag, warum wird nicht die "Endsumme" Lohn + plus "Aufstocker" als Mindestlohn oder Mindesteinkommen, die jeder Arbeitgeber zahlen muss, festgelegt. Arbeitgeber, welche dieses Einkommen nicht zahlen können, aus welchen Gründen auch immer, können ja einen Antrag für eine staatliche Unterstützung stellen. Es ist doch gleich an wem diese Lohnaufstockung gezahlt wird!!!!!!
Vorteil: Es gibt weniger Anträge also Entlastung der zu entscheidenden Stellen! Es gibt eine Kontrolle der Arbeitgeber, wegen eventuellen schwarzen Schafen usw.
Meine Frage an Sie:
Warum sind Sie und oben genannten Parteien immer noch gegen einen Mindestlohn bzw. Mindesteinkommen???????????

Viele Grüße
Frank Neumann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Neumann,

über die negativen Beschäftigungswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns streiten sich die Volkswirtschaftler und die Wissenschaftler noch. Deswegen bleibe ich bei den Grundprinzipien unseres Staates: In unserem Lande werden Löhne ausgehandelt und nicht verordnet. Die Tarifautonomie der Tarifpartner ist ein wichtiger Teil unserer demokratischen Grundordnung. Wir brauchen, um sie umsetzen zu können, starke Gewerkschaften und starke Arbeitgeberverbände. Sie sind zentral für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft.

Arbeitgeber sollen Löhne zahlen, die betriebswirtschaftlich Sinn machen (marktgängig sind) und die den Arbeitnehmer angemessen am Unternehmenserfolg beteiligen. Dies zu bestimmen kann nicht Aufgabe einer staatlichen Behörde sein. Ebenso wenig kann es staatliche Aufgabe sein, die mögliche Differenz zwischen betriebswirtschaftlicher Rentabilität (für den Arbeitgeber) und der Auskömmlichkeit des Lohns (für den Arbeitnehmer) zu recherchieren und zu definieren und dann mit einer Lohnsubvention an den Arbeitgeber auszugleichen. Diese Idee erscheint mir einfach nicht praktikabel.

Bei der geltenden Aufstockerregelung müssen zwar mehr Anträge gestellt werden, der Prüfaufwand ist jedoch viel geringer. Wir sollten dabei bleiben: Lohnfindung ist Sache der Tarifpartner. Wenn der Lohn nicht zum Leben reicht, muss der Sozialstaat dem Arbeitnehmer helfen. Zudem ist ein Verbot sittenwidriger Löhne zu prüfen, um wirksamer gegen ausbeuterisch geringe Löhne bzw. schwarze Schafe unter den Arbeitgebern vorgehen zu können.

Im Übrigen möchte ich Sie bitten, die vertiefende Diskussion mit Ihrem Wahlkreisabgeordneten oder einem fachlich zuständigen Abgeordneten (Ausschüsse für Arbeit und Soziales bzw. Wirtschaft) zu führen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl