Frage an Hans-Peter Uhl von Moritz M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Uhl,
Ich habe eine sehr kurze Frage:
Sind Besatzungsgesetze, im besonderen seien genannt die Alliierten Kontrollratsgesetze, in Deutschland heute noch in Kraft, d.h. müssen sich Politik und das Gerichtswesen noch heute nach den Vorgaben alliierter Kontrollratsgesetze richten?
Mit freundlichen Grüßen
Moritz Multerer
Sehr geehrter Herr Multerer,
am 30.11.2007 ist ein Gesetz in Kraft getreten namens Besatzungsrechts-Bereinigungsgesetz (BeRBerG). Ich zitiere daraus den § 1, der die Aufhebung von Besatzungsrecht zum Inhalt hat:
„(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.
(2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103).“
Über die Hintergründe dieser Regelung können Sie sich ausführlich informieren im Begründungsteil zur Gesetzgebung: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/16/050/1605051.pdf Lesen Sie dazu auf den Seiten 22ff. und 29ff.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl