Portrait von Hans-Peter Uhl
Hans-Peter Uhl
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Peter Uhl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Karolin M. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Karolin M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Uhl,

Ich persönlich bin für Sperren von Kinderporno-Seiten im Internet, wenn sie Kinderpornographie wirksam bekämpfen. Dazu habe ich ein paar Fragen an Sie:

1. Ist es nun einem kundigen Internet-User möglich, diese Sperren zu umgehen und die kinderpornographischen Inhalte trotz Sperre abzurufen oder nicht? Alle Experten, die ich dazu im Fernsehen gehört habe, haben gesagt, die Sperre sei leicht zu umgehen. Aber dann frage ich mich, welchen Sinn eine Sperre macht die man umgehen kann, wenn man es unbedingt möchte?

2. Gibt es keine andere Möglichkeit diese Seiten endgültig aus dem Netz zu nehmen, damit diese Inhalt absolut nicht mehr abrufbar sind?

3. Die Betreiber der Kinderporno-Seiten werden ja herausfinden, wenn ihre Seiten gesperrt werden. Ist nicht davon auszugehen, dass die einfach den Server wechseln und ihre Inhalte dann wieder woanders hochladen?

4. Gibt es nicht die Möglichkeit, die Betreiber einer Kinderporno-Seite einfach ausfindig zu machen zu festzunehmen, auch über internationale Kooperation der Polizeibehörden? Es müsste doch Computerspezialisten geben, die sowas hinbekommen. Diese Typen direkt so aus dem Verkehr zu ziehen wäre doch besser, als einfach nur die Seiten zusperren.

5. Ich habe in letzter Zeit viel gelesen, daß Bürger sich sorgen machen, die Sperren könnten auf andere Bereiche im Internet angewendet werden, z.B. dass politische Seiten gesperrt und damit zensiert werden. Kann man das gesetzlich vollkommen ausschließen? Dürfen diese Sperren ausdrücklich nur gegen kinderpornographische Seiten eingesetzt werden?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Karolin Maier

Portrait von Hans-Peter Uhl
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Maier,

am einfachsten wird es sein, Sie lesen sich das beschlossene Gesetz selbst durch: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/134/1613411.pdf (Interessant ist auch der Begründungsteil ab Seite 17)

Zu 1)
Ja, diese Sperren kann man umgehen. Diese Sperren sind sicherlich keine Wunderwaffe, aber sie stellen eine höhere Hürde für den Zugang dar als wenn die Sperre nicht vorhanden wäre.

Zu 2)
Ja. Der bevorzugte Lösungsansatz ist die Löschung dieser Seiten mit kinderpornographischen Inhalten. Dann sind die Inhalte nicht mehr abrufbar. Gesperrt werden soll nur, wenn das Löschen nicht zeitnah möglich ist oder wenn es - im Nicht-EU-Ausland aus ermittlungstaktischen Gründen unklug erscheint.
Vgl. dazu meine Antwort vom 25.6.09: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-650-5550--f194874.html#q194874

Zu 3)
Ja. Die Gefahr, dass die verbotene Seite bald wieder an anderer Stelle auftaucht, besteht sowohl bei gelöschten als auch bei gesperrten Seiten.

Zu 4)
Ja. Die internationale Zusammenarbeit von Polizei und Justiz hat zum Ziel, grenzüberschreitend den Hinweisen nachzugehen und die Straftäter nach Möglichkeit zu überführen und zu verurteilen. Wie bei allen Verbrechen gelingt dies leider nicht immer.

Zu 5) Das Gesetz in seiner beschlossenen Form schließt völlig aus, die Sperren für andere Zwecke im Internet zu gebrauchen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl