Frage an Hans-Peter Uhl von Albert K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl
Meine Bitte und die vieler anderer Bewohner der Baugenossenschaft der Verkehrsbeamten Obermenzing e.G.
läuft darauf hinaus uns ,da Sie ja die vorgesetzte Dienststelle des BEV sind hier zu helfen.
Ein damaliger Verkehrsminister hat dies bei dem Verkauf von Eisenbahnerwohnungen der Bayern AG vorbildlich getan. Das Bundeseisenbahnvermögen hat durch den Verkauf der im Jahre 2013 auslaufenden Erbbaurechte an die Genossenschaft, die sozial schwachen nicht Berücksichtigt. Viele waren wie ich und meine Familie nicht in der Lage den Fianzierungsbeitrag in Höhe von 50560Euro plus 35000.Euro Zinsen bei einer Laufzeit von 30.Jahren zu zahlen. Eine Nichtigkeitsklage wurde verloren.Räumungsklage wurde eingeleitet. Wie kann es sein das eine gemeinnützige BG sowie eine betriebliche Sozialeinrichtung des BEV dies machen kann,zuständig ist das BEV in Bonn Referat 22. Bitte helfen Sie uns und schieben hier einen Riegel vor,es kann und darf nach unserem Rechtsempfinden nicht sein,wenn einer keine 85000.Euro hat aus einer betrieblichen Sozialeinrichtung ausziehen muss. Für ein baldiges Einschreiten wären wir sehr dankbar,da es fünf vor zwölf ist. Auch haben wir um Hilfe bwei WISO und AKTE 09 angesucht um dies öffentlich zu machen, denn die Wahlen stehen bevor und die Menschen in der BRD sollten doch wissen was einem so alles passieren kann.
Für Ihre Hilfe und Ihre Bemühungen bedanke ich mich schon Jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
A.Konz
Sehr geehrter Herr Konz,
sicherlich bin ich nicht "vorgesetze Dienststelle des BEV". Aber als Bundestagsabgeordneter wäre ich grundsätzlich gern bereit, zwischen der Baugenossenschaft und dem BEV zu vermitteln bzw. mich für berechtigte Interessen der Genossenschaft einzusetzen.
Hingegen in interne Angelegenheiten der Baugenossenschaft - und darum geht es hier im Kern - kann ich mich nicht einmischen. Erst recht, wenn ein Rechtsstreit eröffnet worden ist, kann ich weder Einfluss nehmen noch überhaupt Informationen erbitten. Das ist weder meine Aufgabe noch habe ich dazu ein Recht.
Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB