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Hans-Peter Uhl
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Frage von RICHARD C. •

Frage an Hans-Peter Uhl von RICHARD C. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Uhl!

Ich bin freiberuflicher Konzertorganist und besonders bemüht auch in kleineren (Land)Gemeinden den Menschen die Orgel und unser wunderbares reiches Orgelkulturerbe durch Konzerte nahezubringen. Leider bin ich trotz meiner dieser beruflichen Tätigkeit auf Leistungen nach dem ALG 2 abhängig, da die Einnahmen nicht zuverlässig sind und nicht jede Gemeinde es sich leisten, kann für ein Konzert einen Festbetrag mit mir zu vereinbaren. Ausserdem sollte Kultur allen offenstehen und so lebe ich dann vor allem von Spenden, welche nach dem Konzert erbeten werden.Daneben erteile ich Orgelunterricht. Leider ist es so, dass die zuständige ARGE auf berufsfremde Arbeitsangebote in der Vergangenheit verwiesen hat, dabei benötige ich täglich mindestens 8 Stunden Übezeit am Instrument um die Technik beizubehalten und nicht zu verlieren,-dies sieben Tage in der Woche. Wie soll ich meinem kulturschaffenden Beruf später nachgehen, wenn ich meine Technik auf Grund eines berufsfremden Arbeitsangebotes einbüssen müsste? Ist meine Berufsausübung nicht auch im Interesse der Allgemeinheit? Ich pflege doch einen Teil des Kulturerbes- hier die Orgelmusik. Mit Werken von Bach, Mendelssohn, Händel, Reger etc... Sollte es nicht möglich sein, Künstler von der Verpflichtung ein Arbeitsangebot annehmen zu müssen befreien, wenn diese täglich 8 Stunden arbeiten; bzw. ihrem Beruf unverändert nachgehen wollen? Mein Beruf ist für mich eine Lebensaufgabe und ich habe mich sehr ausdrücklich für diesen entschieden,und werde diesen weiterhin ausüben. Vielleicht kann sich Ihre Partei dafür einsetzen, den besonderen Umständen welchen ein Künstler ausgesetzt ist, unter Berücksichtigung der Wichtigkeit der Künstler für die Gesellschaft und deren Stellung im Sozialgefüge in der Hartz4 Gesetzgebung Rechnung zu tragen, wenn Künstler auf Leistungen nach dem SGB2 angewiesen sind und diese ihre Tätigkeit weiter ausüben.

Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Richard Campra

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Campra,

für Ihre interessante Frage herzlichen Dank.

Ihre künstlerische Tätigkeit als Organist, der Konzerte gibt und Unterricht erteilt, ist in der Tat von hohem kulturellen Wert.

Eine Art Mäzenatentum durch das Sozialgesetzbuch ist politisch jedoch nicht beabsichtigt. Ich hielte eine solche Vermischung von kultur- und sozialpolitischen Zwecken auch nicht für sinnvoll.

Freistellungen für SGB-Leistungsempfänger gibt es aufgrund Krankheit oder für Menschen, die in der Familie Pflegedienste erbringen Kinder betreuen. Ein Freistellungsmerkmal "künstlerische Tätigkeit" halte ich nicht für sinnvoll umsetzbar, weil es nicht objektiv zu fassen wäre: Die Arbeitsagentur - und letztlich die Sozialgerichte - müssten in jedem Einzelfall eine schwierige Antwort finden auf die Frage, wie "hochwertig" die künstlerische Tätigkeit ist. Schließlich sollten wir keinen Mechanismus auslösen, dass - überspitzt ausgedrückt - jeder Hartz-IV-Empfänger ein Atelier gründen kann, das Malen anfängt und sagt, dass er dem Arbeitsmarkt somit nicht mehr zur Verfügung stünde.

Kulturförderung ist - neben privatem Engagement - Sache der Kulturetats der Städte und Gemeinden. Das Sozialgesetzbuch hat andere Aufgaben, nämlich die Unterstützung von Arbeitssuchenden. Und Arbeitssuchende, welche die Solidarität der Steuer- und Beitragszahler in Anspruch nehmen, müssen sich auch bereit halten, geeignete Stellen anzunehmen. Dies ist einfach ein sozialethisches Gebot der Fairness und Subsidiarität.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl