Frage an Hans-Peter Uhl von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
1. warum antworten Sie nicht auf die
Frage von Herrn Bürßner vom 23.05.09, dem es offensichtlich nicht um die rechtliche Zulässigkeit dieses "Integrations"festes ging?
2. Ist Ihnen Artikel 8 Abs. 1 GG nicht bekannt? Oder warum verschweigen Sie, dass "nur" alle Deutschen dieses Recht haben und nicht alle Einwohner?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Herr Bürßner hatte vier Fragen gestellt:
a) "Wie können Mitglieder der CSU an einem ´Integrationsfest´ wie ´Bayram 09´ (20.-24. Mai am Münchner Candidplatz) teilnehmen?"
b) "Warum waren alle Informationen nur auf Türkisch zu lesen und warum hing dort die türkische Flagge?"
c) "Wie kann ein Integrationsfest stattfinden, wenn man nichts auf Deutsch lesen kann und wo alle türkischen Frauen in Verschleierung anwesend waren?"
d) "Warum lässt ihre Partei so ein Fest in München zu?"
Fragen a) und d) habe ich ausreichend beantwortet. Die anderen beiden Fragen können nur die Veranstalter beantworten.
Wenn Sie meinen, dass die rechtliche Zulässigkeit nicht entscheidend wäre, warum stellen Sie dann eine Nachfrage zur (verfassungs-) rechtlichen Problematik? Verstehe ich nicht. Aber ich will Ihre Frage gern beantworten:
In der Tat: Art. 8 GG ist seinem Wortlaut nach ein Deutschen-Grundrecht. Somit können sich Ausländer und Staatenlose allein auf das Auffanggrundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG berufen. Daneben stehen ihnen jedoch einfachgesetzlich die Verbürgungen aus § 1 VersG und Art. 11 Abs. 1 EMRK zur Verfügung. Außerdem können gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch inländische juristische Personen des Privatrechts und nichtrechtsfähige Personenvereinigungen grundsätzlich Träger der Versammlungsfreiheit sein. In Betracht kommt insbesondere eine Tätigkeit als Veranstalter oder Organisator von Versammlungen.
Kurzum: Über die von Herrn Bürßner kritisierte Veranstaltung - ich war nicht dort - kann man unterschiedlicher Meinung sein. Jedenfalls kann ich nicht erkennen, weshalb deren rechtliche Zulässigkeit bezweifelt werden könnte/sollte.
Meine Einstellung zum Thema Integration habe ich schon mehrfach deutlich gemacht - und in die Gesetzgebung eingebracht. Hier ein paar Nachweise für Sie:
Mit freundlichen Grüßen
Uhl