Frage an Hans-Peter Uhl von Christian G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
Sie haben mit dem Schlußwort "Insofern haben Sie mit Ihrem Bundeswehrvergleich dem Paintball in meinen
Augen keinen Gefallen getan" meine Frage fehlinterpretiert, da ich keineswegs die Bundeswehr-Grundausbildung mit Paintball verglichen habe.
Vielmehr habe ich versucht aufzuzeigen, dass Ihre Argumente - sowie die Ihrer Kollegen - auch auf eine militärische Ausbildung künftiger Zivilisten im Rahmen des Grundwehrdienstes anzuwenden sind.
Daher möchte ich meine Frage noch einmal wiederholen:
Wenn behauptet wird, dass die Simulation des Tötens von Menschen (Wolfgang Bosbach) zynisch und die Menschenwürde verletzend ist (Dr. Dieter Wiefelspütz, Holger Hövelmann), dass dadurch die Hemmschwelle herabgesenkt wird (Professor Egon Stephan, Psychologe der Universität zu Köln) dass das Nachstellen kriegsähnlicher, nahkampfgleicher Verhaltensmuster eine Verletzung der Menschenwürde darstellt (Bundesverwaltungsgericht zu Laserdromes), wie lässt sich vertreten, dass die Bundesrepublik Deutschland exakt diese Verhaltensmuster im Rahmen der Allgemeinen Wehrpflicht grundsätzlich jedem jungen männlichen Deutschen antrainieren will?
(Hierbei ist zu beachten, dass die allermeisten der Wehrpflichtigen künftige Zivilisten sein werden. Dies übrigens seit Ende des Kalten Krieges ohne wirkliche Rechtfertigung - auch wenn rechtlich zulässig, doch keineswegs mehr geboten - und neben der Türkei als letztes NATO-Land.)
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grill
Sehr geehrter Herr Grill,
ich habe Ihre Aussageabsicht schon verstanden und habe Ihnen meinen Standpunkt auch mitgeteilt.
Aber ich kann es gern wiederholen: Die Waffen-, Schieß- und Gefechtsdienstausbildung der Bundeswehr ist ethisch, verfassungs- und völkerrechtlich gerechtfertigt. Sie dient dem legitimen Ziel der Landes- und Bündnisverteidigung und damit der Friedenssicherung.
Einen moralisch schädlichen Einfluss auf Wehrpflichtige aufgrund der BW-Ausbildung sehe ich überhaupt nicht, weil die Ausbildung sehr deutlich macht, dass es nicht ´toll´ ist, eine Waffe auf Menschen zu richten, und dass dies niemals aus Spaß, Scherz und Spiel geschehen darf. Stattdessen erfolgt die Ausbildung unter ausdrücklicher Verpflichtung auf das Humanitäre Völkerrecht.
Kurzum: Wehrdienst ist nicht Wehrspaß!
Entscheidend für meine Bewertung ist, ob eine Simulation des Tötens einen gerechtfertigten dienstlichen oder sonstigen (z.B. Filmdreh) Zweck hat oder ob sie einfach aus Spaß, Spiel und Tollerei geschieht. Nur wenn letzteres gegeben ist, sehe ich einen ethisch bedenklichen Gewöhnungseffekt.
Ich zitiere aus dem Münchner Merkur vom 28.5.09 (Kommentar): "Gewalt als Mittel der Unterhaltung ist heutzutage weitgehend akzeptiert. Es stünde dem Staat gut an, unmissverständlich klarzustellen, dass dies nicht zu einer Gesellschaft passt, die sich als aufgeklärt, human und zivilisiert versteht."
Im Übrigen halte ich die Wehrpflicht nach wie vor für gerechtfertigt und angemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl