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Hans-Peter Uhl
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Frage von Clemens C. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Clemens C. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Uhl.

Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage, http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-650-5550--f176669.html#q176669 die humorvoll-ironisch das mutmaßlich einzig nicht mögliche demokratische Kontrollinstrument gegenüber Sperren vorschlägt. Ihre Antwort hat mich in der Tat zum Nachdenken gebracht und mir ist dabei auch eines aufgefallen: Die Frage ist noch nicht wirklich beantwortet. Daher möchte ich, den Gepflogenheiten des Forums entsprechend, einmal höflich nachfragen.

Ich nannte in meiner Frage eine ganze Reihe möglicher demokratischer Kontrollmöglichkeiten. Damit meinte ich nicht "öffentliche Publikation" der Seiten sondern Gewaltenteilung und "Checks and Balances", die selbstverständliche Grundsäulen der Demokratie sind. Es geht mir nicht darum, generelles Misstrauen gegenüber Beamten zu schüren, sondern im Gegenteil jene in einer modernen Demokratie selbstverständlichen Kontrollinstrumente im Einsatz zu sehen.

Lehnen Sie diese Kontrollen über die Exekutive vollständig ab oder sehen Sie konkrete Ansätze einer demokratieüblichen Gewaltenteilung als sinnvoll an?

Wenn Sie solche Kontrollen für sinnvoll halten: Welche wären diese - und wie würden diese in das geplante Gesetz Einzug finden?

Wenn Sie solche Kontrollen nicht für sinnvoll halten: Es gilt als gesichert, daß das Hannoveraner Landeskriminalamt 1986 im Fall um das "Celler Loch" als nachrichtendienstliches Mittel Beweise gefälscht hat (Berichte von NDR, Hannoversche Allg. Zeitung, Ermittlungen der StA Lüneburg, siehe auch Google). Wenn solche Kontrollen also nicht eingeführt werden: Welche Sicherheit hat der Staatsbürger dann vor ähnlichen Fälschungen, die das BKA auf der in Diskussion stehenden Sperrliste dann unkontrolliert durchführen könnte?

Es geht mir nicht darum, Mißtrauen zu schüren. Es geht mir aber als Wähler darum, zu verstehen, welche Partei für eine optimale demokratische Kontrolle steht.

Vielen Dank.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Cap,

in unserem Rechtsstaat IST die Exekutive nicht ohne Kontrolle. Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass ein Behördenmitarbeiter eine Straftat begangen hat, müssen Sie Anzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft stellt dann Ermittlungen an und erhebt ggf. Anklage. Unabhängig steht jedermann der Rechtsweg offen (Verwaltungsgerichte), wenn er den Eindruck hat, durch einen behördlichen Rechtsbruch oder eine Fehlentscheidung geschädigt worden zu sein.

Um derartige Fragen ausführlich zu erörtern, sollten Sie sich an den Rechtsbeistand Ihres Vertrauens wenden. Ich bitte um Verständnis, dass es nicht meine Aufgabe ist, hier einen Fernkurs Jura abzuhalten.

Wenn das BKA die Befugnis erhält, access-blocking per Sperrliste zu betreiben, wird schon allein durch das Stopp-Schild für Transparenz gesorgt. Die Sperrung ist also nicht geheim, sondern es ist öffentlich, WER sperrt und WARUM gesperrt wird. Zugleich wird das BKA als Beschwerdestelle ausgewiesen.

In den weiteren Beratungen wird zu klären sein, ob noch ein ausdrücklicher Beschwerdeweg ins Gesetz aufgenommen werden sollte. Dies will ich nicht beurteilen und den zuständigen Kollegen in den BT-Ausschüssen für Wirtschaft und Familie überlassen.

Offen ist auch noch, ob und wie die Zugriffe auf das Stopp-Schild zur Strafverfolgung genutzt werden können. Meine Fraktion lehnt dies eher ab, weil die Stoppseite vor allem präventiven Charakter haben sollte; Vgl. diese PM: http://www.cducsu.de/Titel__kinderpornographie_im_internet_praevention_staerken_und_klarheit_schaffen/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__13192/Inhalte.aspx
Die Bundesjustizministerin (SPD) wollte diese Möglichkeit jedoch verankern. Klar ist auf jeden Fall, dass eine Verwertung der Zugriffe nur auf richterliche Anordnung hin geschehen dürfte.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl