Frage an Hans-Peter Uhl von Michael R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
mit einiger Verwunderung las ich gerade Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Siebert, wonach Sie es bedauerlich finden, dass strafbare Inhalte im Internet verfügbar bleiben, auch wenn google die Treffer zu den fraglichen Inhalten nicht mehr auflistet, diese also nicht mehr sichtbar sind.
Hierzu meine Frage:
Sollten Sie dann das geplante Gesetz zur "Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" nicht als mindestens ebenso bedauerlich erachten, da es genau das gleiche bewirkt wie der google Filter? Der Inhalt wird verdeckt, er bleibt aber weiterhin online und dementsprechend auch abrufbar.
Oder haben Sie sich in Ihrer Antwort nur missverständlich ausgedrückt, weil Sie den Begriff "Sperrung" mit "Löschung" verwechselt haben?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Rossrucker
Sehr geehrter Herr Rossrucker,
der Unterschied zwischen Sperrung (im Sinne des account-blocking) und Löschung eines contents ist mir sehr wohl geläufig.
In meiner Antwort an Herrn Siebert ging es jedoch um den Unterschied zwischen Sperrung (im Sinne des account-blocking) und der Streichung von Inhalten in einer Suchmaschinenabfrage (durch den Suchmaschinenbetreiber).
Ich denke, dass diese Unterscheidungen im Zusammenhang meiner Antworten durchaus deutlich geworden waren.
Darüber hinaus sollte deutlich geworden sein, dass ich die Streichung von strafbaren Inhalten aus dem Index einer Suchmaschinenabfrage keineswegs für bedauerlich halte.
Ich muss Sie bitten, meine Antworten genau zu lesen bevor Sie neue Fragen stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl