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Hans-Peter Uhl
CSU
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Frage von Heidi B. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Heidi B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Uhl,

die Diskussion um ein Paintballverbot verfolge ich derzeit aufmerksam, da mein Partner ein eigenes Paintballteam leitet.
Wie stehen Sie zu diesem Verbot?

Ich meine, dass hier der falsche "beschuldigt" wird. Paintballspielen fördert nachweislich NICHT Gewaltättigkeiten oder Gewaltfantasien. Paintballspieler sind normale Menschen die in das soziale Leben voll integriert sind, einer geregelten Arbeit nachgehen und Familie haben. Es sind erwachsene Männer und Frauen, die während des Spiels nicht an Krieg, Zerstörung oder an das Töten von anderen Menschen denken. Leider sieht das die Politik wohl so, ohne sich aber jemals wirklich mit dem Thema bzw. dem Sport Paintball auseinandergesetzt zu haben.
Vielleicht sollten die Herren und Damen Politiker einfach mal ein Paintballspiel besuchen und sich ansehen wie es hier tatsächlich zugeht - nämlich auch nicht anders als in einem Fußballverein. Besuchen Sie doch einmal ein Paintballfeld/Halle, sprechen Sie mit den Menschen dort und probieren es vielleicht sogar selbst mal aus.
Ich bin sicher Sie werden positiv überrascht sein wie freundlich und normal die Menschen hier sind und wie wenig Paintball mit "Krieg spielen" zu tun hat.

Paintball unterliegt schon strengen Auflagen und Regeln, welche von der Deutschen Paintballliga überwacht werden. Verstöße werden geahndet und Störenfriede des Feldes verwiesen.

Lassen Sie uns doch diesen tollen Sport, er erfordert so viel mehr als nur "ballern", nämlich auch Geschicklichkeit, Konzentration, Schnelligkeit, Ausdauer, taktisches Denken und vor allem: Teamgeist.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Bielmeier,

sicherlich habe ich nichts gegen Geschicklichkeit, Konzentration, Schnelligkeit, Ausdauer, taktisches Denken und Teamgeist.

Verbotswürdig ist Paintball für mich auf jeden Fall, WENN die Spielanordnung als simuliertes Töten und Verletzen von Menschen zu verstehen ist. Im Falle von Laserdrome hat das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass eine Spielanordnung, die als simuliertes Töten und Verletzen ausgelegt werden kann, einen verbotswürdigen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt: http://www.bundesverwaltungsgericht.de/media/archive/4849.pdf (Insbesondere Seite 9-13)

In diesem Fall ist es für mich völlig unerheblich, ob ein empirischer Zusammenhang mit Amokläufen oder herabgesetzten Hemmschwellen etc. belegbar ist oder nicht.

Wenn diese Simulation des Tötens beim Paintball NICHT der Fall ist, ist dieses Spiel nicht verbotswürdig, aber aus meiner Sicht immer noch problematisch. Es gibt für mich nämlich einen zentralen Grundsatz im Umgang mit Schusswaffen (einschließlich Anscheinswaffen): Man zielt und schießt nicht auf Menschen - selbst dann nicht, wenn das Töten damit nicht simuliert werden sollte.

Für mich ist es ein entscheidender Unterschied, ob mit Handfeuerwaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen auf Menschen gezielt und geschossen wird oder auf Zielscheiben aus Pappe oder Kunststoff. Es ist mir daher auch unklar, warum sportlicher Wettkampf, Teamgeist etc. nur funktionieren sollen, wenn auf Menschen geschossen wird und nicht z.B. auf Klappfallscheiben oder bewegliche Scheiben etc.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl