Frage an Hans-Peter Uhl von Sebastian S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Uhl,
bzgl. Ihrer Aussagen zum BKA in Ihrer Antwort vom 8.5. frage ich Sie:
1. Ist Ihnen bekannt, dass das BKA in einem aktuellen Verfahren beim vorsätzlichen fälschen von Beweisen ertappt wurde? ( http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30054/1.html )
2. Ist Ihnen bekannt, das die geheime Überwachung der Besucher der BKA-Website erst nach mehreren Jahren aufgedeckt wurde ist und daraufhin vom Bundesinnenministerium gestoppt wurde? ( http://www.heise.de/newsticker/Spiegel-Innenministerium-stoppt-Ueberwachung-der-BKA-Seite--/meldung/134954)
Wie stehen Sie dazu? Bleiben Sie in Anbetracht solcher schwerwiegenden Vergehen bei Ihrer Aussage "Wir haben einen guten Mechanismus: Den vereidigten Beamten des BKA ist durchaus zuzutrauen, dass sie die Listen gewissenhaft erstellen."?
2. Stimmen Sie mir zu, dass eine vom BKA ohne richterliche Kontrolle geführte Geheimliste dem demokratischen Grundprinzip der Gewaltenteilung elementar widerspricht?
Mit besten Grüßen
Sebastian Sooth
Sehr geehrter Herr Sooth,
aufgrund meiner langen Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung bin ich keineswegs naiv. Ich weiß genau, dass es auch in Behörden gelegentlich zu Irrtümern und in Einzelfällen sogar zu Rechtsbrüchen kommen kann.
Die von Ihnen genannten Fälle kann ich mangels Detailkenntnis im einzelnen nicht beurteilen. Klar ist aber, dass z.B. das Fälschen eines Beweises und illegale Datenaufzeichnungen völlig inakzeptabel sind. Ich habe jedoch volles Vertrauen, dass die rechtsstaatliche Kontrolle der Sicherheitsbehörden im Ganzen sehr gut und im Weltmaßstab vorbildlich funktioniert. Das scheint ja auch bei den von Ihnen genannten Fällen so zu sein (gerichtliche Überprüfung, Aufsicht des Ministeriums).
Ich bleibe also bei meinen Aussagen, stimme Ihnen nicht zu und verweise im Übrigen auf bereits gegebene Antworten, z.B.:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-650-5550-1.html#q176640
Mit freundlichen Grüßen
Uhl