Frage an Hans-Peter Friedrich von Roland G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Friedrich,
sind Ihnen Anfragen der Opposition im letzten Jahr bekannt, bei deren Antwort die Regierung eingestand, daß 100 Abgesandte - wahrscheinlich noch mehr - von privaten Großfirmen und wirtschaftlicher Verbänden auch im Range von Ressortchefs in den Ressorts Verkehr, Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Umwelt, Gesundheit, Verteidigung, Entwicklungshilfe und Auswärtiges plaziert waren?
Können Sie sich vorstellen daß diese Leute nicht nur zum Wohl des Landes dort arbeiten sondern auch zum Nutzen ihrer Firmen?
Sehr geehrter Herr Grundl,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.02.2008.
Bei Ihrer Frage beziehen Sie sich auf das Personalaustauschprogramm der Bundesregierung „Seitenwechsel“, das 2004 vom damaligen SPD-Bundesinnenminister Otto Schily mit initiiert wurde. Nach Auskunft der Bundesregierung haben Vertreter aus der Wirtschaft und von Verbänden die Gelegenheit, für ein paar Monate den Ablauf in den Ministerien kennen zu lernen und Bundesbeamte können sich ein Bild von der Arbeit in privaten Unternehmen verschaffen.
Diese Chance wurde von Abgesandten beider Seiten schon reichlich genutzt und dient dem gegenseitigen Erfahrungsaustauschen, dem Abbau eventuell vorherrschende Vorurteile und dem Erwerb neuer Fachkompetenzen.
Die externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen keine Aufgaben zur selbständigen und abschließenden Erledigung zugewiesen. Mit ihrem spezifischen Fachwissen unterstützen sie vielmehr die laufende Referatstätigkeit insbesondere durch den Erfahrungsaustausch. Eine konkrete Zuordnung von Arbeitsergebnissen zu einzelnen Personen ist daher in dem hier relevanten Zusammenhang – Gesetz- und Verordnungsentwürfe – grundsätzlich nicht möglich.
Nach Auskunft der Bundesregierung wird eine politische Einflussnahme auf Entscheidungen der obersten Bundesbehörden durch die Einbindung der externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die hierarchischen Strukturen und der dadurch verbundenen Kontrollmechanismen ausgeschlossen. Zudem werden die betreffenden Personen auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und auf Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten, die ihnen bei der Tätigkeit in den obersten Bundesbehörden bekannt werden, verpflichtet.
Im Rahmen der Personalaustauschprogramme oder -maßnahmen bleiben die Tauschkandidaten Beschäftigte des Entsendeunternehmens. Daher gilt für externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weder das Dienstrecht noch das besondere Arbeits- bzw Tarifrecht des öffentlichen Dienstes. Selbstverständlich muss die Neutralität und Integrität des Staates bei dieser Art des Arbeitsverhältnisses jederzeit gewahrt bleiben, sodass auch Interessenkonflikten auszuschließen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB