Frage an Hans-Peter Friedrich von Stefan H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Friedrich,
in Ihrer Eigenschaft als verkehrspolitischer Sprecher Ihrer Fraktion wende ich mich heute an Sie.
Es geht um die gesetzliche Regelung zur Besetzung von Stellwerken der Deutschen Bahn AG. Wie Sie wissen, hängt die Regelung der Stellwerksbesetzung von der Größe des Stellbereiches und vom Zugaufkommen ab. Allerdings gibt es hier eine Gesetzeslücke, die spätestens seit dem S-Bahnunfall im Mai 2006 am Bochumer Hauptbahnhof bekannt ist: Für den Fall nämlich, daß die Fahrdienstleiter nicht nur ihre "normalen" Aufgaben haben, sondern auch Baustellen und / oder Gleisreinigungsarbeiten betreuen müssen, was zu einem z.T. nicht unerheblichen Mehraufwand während der Arbeit führt, gibt es keine Sonderregelungen. Die Deutsche Bahn AG ist für so einen Fall nicht verpflichtet, das Stellwerk stärker zu besetzen, obwohl das eigentlich notwendig wäre. Infolgedessen kam es 2006 zum schon erwähnten S-Bahnunfall, weil ein unter massivem Streß stehender Fahrdienstleiter eine Weiche falsch gestellt hat. Wann wird diese Gesetzeslücke geschlossen? Wann wird die gesetzliche Regelung zur Stellwerksbesetzung für betriebliche Sonderfälle eine andere sein als im Regelbetrieb? Seit mindestens fast eineinhalb Jahren muß dieses Problem bekannt sein.
Mit der Bitte um Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Stefan Hennigfeld