Frage an Hans-Peter Friedrich von Rudolf W. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Friedrich,
Zitat aus Ihrer Antwort vom 2.2.2007
>Nach Erkenntnissen der Deutschen Rentenversicherung nehmen beinahe alle Rentenempfänger in Deutschland nicht beitragsgedeckte Leistungen in Anspruch, wenngleich ihr Anteil an der individuellen Rente sehr unterschiedlich ausfällt. Was genau unter nicht beitragsgedeckt oder versicherungsfremd zu verstehen ist, ist dabei nicht eindeutig definiert, weshalb die Schätzungen zum Ausgabenvolumen sehr unterschiedlich ausfallen
>
Ihre Antwort finde ich äußerst befremdlich. Es ist die Aufgabe der Politik - niemand sonst kann sie wahrnehmen - eine eindeutige Begrifflichkeit der versicherungsfremden Leistungen zu liefern. Ebenso gehört dann auch eine schlüssige Begründung dazu, warum dies eine Aufgabe der Rentenversicherung sein soll und nicht eine Gesamtstaatliche.
An einem Beispiel will ich Ihnen das mal verdeutlichen und konkret werden.
Alle Reha Maßnahmen dienen doch in erheblichem Maße dazu, den Steuerbürger wieder fit zu machen um Steuern bezahlen zu können. Diese Absicht darf unterstellt werden, weil der Staatsanteil im Einkommen bereits erheblich überwiegt. Deshalb sehe ich solche Ausgaben als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an.
Meine Definition der Staatsquote bezogen auf das Einkommen eines Arbeitnehmers:
Derzeitige Abgaben, die vom Arbeitgeber einbehalten werden ca. 53 % des Bruttoeinkommens
Aus dem Nettoeinkommen eine 19 %ige Umsatzsteuer auf ca. 50 % des Nettoeinkommens.
Weitere Steuer- und Abgabenbelastungen liegen bereits den Einkäufen des allgemeinen Lebensbedarfes zugrunde.
Nun frage ich Sie, Herr Dr. Peter Friedrich, werden Sie in dieser Sache wohl tätig werden?
Was beabsichtigen Sie nun konkret zu unternehmen?
mfg
Rudolf Wöhrle
Sehr geehrter Herr Wöhrle,
Ihre Auffassung, dass versicherungsfremde Leistungen nicht aus Beiträgen, sondern aus Steuern finanziert werden sollten, teile ich selbstverständlich. Allerdings besteht keinerlei Notwendigkeit, sich über die Zuordnung von Leistungen als versicherungsfremd zu streiten, wenn davon auszugehen ist, dass der Bundeszuschuss, der, wie ich Ihnen in meinem Schreiben vom 02.02.2007 dargelegt habe, ständig angestiegen ist und ansteigen wird, diese versicherungsfremden Leistungen abdeckt. Typische versicherungsfremde Leistungen sind beispielsweise Anrechnungszeiten für Ausbildung, Kriegsfolgelasten, Familienlastenausgleich oder aber auch die Renten an Aussiedler. Wobei der Bundeszuschuss nicht auf die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen beschränkt ist, sondern eine Entlastungs- und Ausgleichsfunktion in Hinblick auf Leistungen für die Allgemeinheit hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB