Frage an Hans-Peter Friedrich von Volker S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
das zwischen der EU und Kanada geplante Freihandelsabkommen Ceta soll in Kraft treten, ohne daß der Deutsche Bundestag darüber abstimmt.
Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt?
Wie könnte sich das auf die Bürgerverdrossenheit und das Anwachsen der Erfolge nationalkonservativer eurokritischer Politikangebote auswirken?
Mit freundlichen Grüßen
Volker H. Schendel – Ministerialrat a.D.
Isernhagen
Sehr geehrter Herr Schendel,
vielen Dank für Ihre Anfrage über „abgeordnetenwatch“.
Bei dem von Ihnen genannten Sachverhalt sind zwei Dinge zu trennen:
Die EU hat die ausschließliche Kompetenz zur Aushandlung und zum Abschluss von Handelsabkommen. Für das vorläufige Inkrafttreten dieser handelsrechtlichen Regelungen ist die Zustimmung des Rates als auch des Europäischen Parlaments erforderlich.
Alle übrigen Teile des Abkommens, d.h. solche, die in der mitgliedschaftlichen Kompetenz verblieben sind (dazu gehören auch die Investitionsschutzbestimmungen), werden erst nach dem erfolgreichen Abschluss der nationalen Ratifizierungsverfahren in Kraft treten.
Das gesamte Abkommen kann also erst dann in Kraft treten, wenn auch Bundestag und Bundesrat ihm zugestimmt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB