Frage an Hans-Peter Friedrich von Ulrich B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Friedrich,
in Ihrer Antwort zur Frage von Frau Kessler vom 24. 3. (Genmais-Abstimmung) geben Sie an, dass Sei aus Gründen der Geschäftsordnung und des Fraktionszwangs gegen den Grünen-Antrag und damit gegen Ihre eigene Überzeugung gestimmt haben.
Nun wissen Sie als ehemaliger Innenminister sicher, dass das Grundgesetz als Maßstab für Abgeordnete nur das persönliche Gewissen gelten lässt. Das Grundgesetz als solches kann nicht von hierarchisch niedrigeren Gesetzen verbogen werden, erst recht nicht von einer Geschäftsordnung und ganz bestimmt nicht ohne das nötige Zitiergebot zu befolgen.
Ich wüsste daher gerne von Ihnen, auf welcher (grundgesetzlichen) Grundlage Ihre als selbstverständlich betitelte Entscheidung gegen Ihr Gewissen beruht und ob aus dem Fraktionszwang nicht immens grundgesetzwidrige Abstimmungsergebnisse hervorgehen.
Vielen Dank vorab,
Ulrich Bogun