Frage an Hans-Peter Friedrich von Wilfried M. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Friedrich,
Sie hatten hier - bereits am 17.09.2013 Grundrechts- Fragen des Herrn Nordmeyer zutreffend als "außerordentlich interessant" bezeichnet und angekündigt, Sie würden in Ihrer "Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter bei nächster Gelegenheit mit den fachlich zuständigen Experten des Bundesjustizministeriums und des Bundesfamilienministeriums erörtern" (Link 1). Mich interessiert das Thema des Aushorchens geschäftsunfähiger Minderjähriger (in Geheimdienstmanier auch über die Geheimnisse Dritter, zumal der Eltern und Geschwister) durch Staatsbedienstete, Gutachter und andere ebenfalls sehr, sodaß ich Sie nun bitte, das Ergebnis der seinerzeit angekündigten Erörterungen hier mitzuteilen.
Im Bundestagswahlkampf war ich von einem anderen Fragesteller im Grunde zum gleichen Thema befragt worden (2) und mich interessiert deshalb, wer genau in welchem Ministerium womöglich über die doch unwiderlegbar geltende Rechtsvermutung der Unreife hinwegzugehen und ein Aushorchen Minderjähriger über ihre Eltern für unproblematisch zu deklarieren entschließen könnte.
Gern wüßte ich natürlich auch, ob Sie als Jurist auch Überlegungen anzustellen in der Lage und willens sind zu den denkbaren kurz- und langfristigen seelischen Auswirkungen solcher - m.E. Geist und Buchstaben des GG und unserer Sittengesetze eklatant zuwiderlaufenden - Vorgehensweisen.
Ich bitte Sie um vollständige und wahrheitsgemäße Antworten.
Mit frdl. Gruß
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_friedrich-575-37571--f402256.html#q402256
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/dipl_med_wilfried_meissner-1031-74189--f404414.html#q404414