Frage an Hans-Peter Friedrich von Sebastian G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Friedrich,
bezugnehmend auf Ihr Interview in der Sendung "Notizbuch" auf Bayern2 vom 23.01.2014 zum Thema "Unsere Landwirtschaft - Stärken und Defizite" ein Frage zur Abstimmung zur Zulassung von Genmaisanbau in der EU.
Laut Ihrer Aussage ist ihr Abstimmugnsverhalten völlig irrelevant für das Ergebnis der Abstimmung, da Sie davon ausgehen, dass die Zulassung ohnehin "kommt" (Eine sehr demokratische Einstellung übrigens!). Allerdings bemühen Sie sich dennoch um eine sog. "Opt-Out-Regelung" für Bayern, wonach es eine Sonderstellung für Bayern geben könnte und hier kein genveränderter Mais angebaut wird. Diese Regelung stehe auch anderen Bundesländern zur Verfügung.
Angenommen, Bayern verbiete demnach den Anbau von Genmais. Wie möchten Sie der Tatsache entgegentreten, dass eine unvermeidbare Vermischung konventioneller und genetisch veränderter Maissorten durch Windbestäubung stattfinden wird? Abgesehen vom ökologischen Schaden tuen sich in einem solchen Fall auch gehörige rechtliche Fragen auf. Landwirte in Bayern, die keinen Genmais anbauen wollten, würden durch Bestäubung ihrer Maispflanzen mit Pollen gentechnisch veränderter Sorten rein rechtlich trotzdem Genmais auf ihren Äckern stehen haben und könnten damit zur Zahlung entsprechnender Lizenzgebühren gezwungen werden. Außerdem wäre es praktisch unmöglich, dem Verbraucher nicht gentechnisch veränderten Mais anzubieten.
Ich halte die von Ihnen vorgeschlagene, für den unbedarften bayerischen Bürger sehr patriotisch klingende, "Insellösung" für Bayern in dieser Sache für nicht durchführbar und das propagieren einer solchen für höchst unseriös.
Mit freundlichen Grüßen.