Frage an Hans-Peter Friedrich von Björn B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Friedrich,
Die Frage bezieht sich nicht auf sogenannte "unzulässige" Grundrechtseingriffe, da die Eingriffe durch Gesetze legitimiert werden - was zwar rechtstaatlich sein mag, aber sicherlich nicht die Bürgerrechte wahrt.
Einen Käse, der nur aus Löchern besteht, würden Sie sicher auch nicht als Käse bezeichnen, warum ist das also im Fall von Grundrechten anders?
Vergleichen sie hierzu z.B. http://www.daten-speicherung.de/index.php/ueberwachungsgesetze/ im Bezug auf die Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, welche nur gegeben sind, wenn man sich sicher sein kann, dass es keine Überwachung gibt.
Dies wird z.B. verhindert durch:
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Versammlungsgesetzes
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten
- Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG)
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Verbrechensbekämpfungsgesetz)
- Telekommunikationsgesetz
Diesen Gesetzen gemein ist, dass sie einfach zu umgehende Beschränkungen haben oder bereits so allgemein gehalten sind, dass sie unter vielfältigen Umständen Anwendung finden können.
Wie würden Sie also anonym z.B. an einer Demonstration teilnehmen, also das Recht der freien Meinungsäußerung und das der Versammlungsfreiheit wahrnehmen, ohne dabei einfach identifizierbar zu sein?
Im Bezug auf http://www.abgeordnetenwatch.de/hans_peter_friedrich-778-78111--f410265.html#q410265 stellt sich mir die Frage, aus welchem Gesetz oder Paragraphen Sie die Pflicht zur Bereitstellung eines "sicheren Lebens" sehen.
Artikel 1.1 des Grundgesetzes wiederspricht Ihnen hier, die Priorität ist eine völlig andere.