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Hans-Peter Friedrich
CSU
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Frage von Ekkehrdt Fritz B. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Ekkehrdt Fritz B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Dr. Friedrich,

unsere sich grundgesetzwidrig noch immer Grundgesetz nennende Verfassung garantiert uns u. a. auch das Grundrecht auf „informationelle Selbstbestimmung“.

Nach alldem, was Sie in der letzten Zeit von sich gaben http://www.youtube.com/watch?v=zRVOH_fiWVs (6:59), haben Sie es scheinbar bitter nötig erklärt zu bekommen, was unter dem „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ zu verstehen ist:

Zitat: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich um ein eigenständiges Grundrecht, das aus Art. 2 Abs. 1 i.V. m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet worden ist. Es schützt vor allem vor der Erhebung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten. (Staatsrecht II, Rdnr. 316 ff.)“ … Zitat Ende http://www.joernipsen.de/Kontrollfragen/Staatsrecht/pd_fr_06.pdf

Warum antworteten Sie bisher auf meine dies bzgl. Fragen mit vollkommenem Unverständnis? Weshalb hoben die Rechtsstaatlichkeit im Lande schon fast arrogant hervor http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37571--f380320.html#q380320 und bestritten die immer mehr werdenden Verfassungsbrüche Ihrer Regierung? http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37571--f383272.html#q383272

Hat sich Ihre bisherige Auffassung nun geändert?

Was werden Sie gegen die vollkommene Auflösung unseres im GG verbrieften „Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung“ unternehmen?

Darf ich Sie an die Worte Ihres Amtseides erinnern?

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Ekkehardt Fritz Beyer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Beyer,

ich kann Ihre Sorge vor unzulässigen Grundrechtseingriffen nachvollziehen, die gerade in der gegenwärtigen Situation von vielen Bürgern geteilt wird. Ihrer Auffassung, dass sich in Deutschland Grundrechte in „Auflösung“ befänden, widerspreche ich dagegen entschieden.
Ich habe Ihnen in meinen Antworten auf Ihre letzten Fragen dargelegt, wie unser Rechtsstaat die Kontrolle staatlichen Handelns gewährleistet. Hierzu gehört selbstverständlich auch und zuvörderst die Wahrung der Grundrechte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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