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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Kenneth S. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Kenneth S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Friedrich,

in einem TV Bericht des ndr, wird in der Sendung ndraktuell über die Hamburger Firma CSC berichtet, die laut dem TV Bericht, für diverse US Geheimdienste, incl. der NSA, Aufträge erfüllt hat.
Die Aufträge lagen, laut dem TV Bericht, in Operativen Aufträgen, wie Entführungen und Nachrichtendienstlichen Aufgaben.

Auch wird am Rande erwähnt, dass die Firma CSC an der Erstellung des Nationalen Waffenregisters, wie auch dem Personenregister beteiligt.

http://www.ndr.de/fernsehen/ndraktuell18079.html

Besonders Bezugnehmend auf die jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit der NSA und den Ausspähungen von Deutschen Bürgern, bis zu hochrangigen Politiker, wie der Bundeskanzlerin, stellen sich folgende Fragee:

- Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die eher sensiblen Daten des Nationalen Waffenregisters, in die Hände von Geheimdiensten wie der NSA gelangen? Besonders in Betracht der Verwickelung zwischen der Firma CSC und seiner Funktion als nachrichtendienstlicher Dienstleister der NSA.

- Werden Firmen die Aufträge für die Bundesregierung erhalten sollen, nicht tiefer gehend auf ihre potentiellen Kontakte zu Geheimdiensten oder anderen Sicherheitsorganen, auch von anderen Ländern, hin überprüft, um genau solche Verwicklungen vor der Auftragsvergabe zu in Erfahrung zu bringen?

Um es auf einen Punkt zu bringen, mein Vertrauen in die Führung des Nationalen Waffenregisters und die Einhaltung des Datenschutzes durch die Regierung war von Anfang an schon nicht sehr hoch, bis hin zu nicht vorhanden.
Jetzt aber habe ich ernsthafte Ängste, dass meine Daten als legaler Waffenbesitzer über den Globus bekannt werden oder sein können.

Wie kann es zu so einer Verwicklung und Auftragsvergabe kommen?

Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Kenneth Smith

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Smith,

zu Ihren Bedenken im Hinblick auf die Datensicherheit der Inhalte des Nationalen Waffenregisters kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Die Firma CSC Deutschland Solutions GmbH oder Tochtergesellschaften der CSC waren zu keiner Zeit an der unmittelbaren Entwicklung des Vorhabens Nationales Waffenregister bzw. am Betrieb des Nationalen Waffenregisters beteiligt.

Entgegen der Presseberichterstattung bestehen auch absolut keine Anhaltspunkte, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CSC auf sicherheitsempfindliche IT-Systeme des Bundesinnenministeriums selbst oder der Behörden des Geschäftsbereichs des Bundesinnenministeriums zugreifen können oder konnten.

Im Übrigen stellt § 10 des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes sicher, dass ausschließlich die dort genannten Behörden (Waffenbehörden, Polizeien des Bundes und der Länder, Justiz- und Zollbehörden, Steuerfahndungsbehörden sowie die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärischen Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst) einen speziell abgesicherten Zugriff auf das Nationale Waffenregister erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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