Frage an Hans-Peter Friedrich von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
Sie schreiben in Ihrer Antwort auf die von Herrn Hienstorfer betreffs der NSA-Spionage Affäre gestellte Frage, Zitat Dr. Hans-Peter Friedrich:
"Ihrer Auffassung, dass die USA mit dem Patriot Act massiv deutsche Bürgerrechte eingeschränkt und unsere Verfassung aushebelt, muss ich widersprechen, da Gesetze der USA schon allein aufgrund des Territorialprinzips auf Deutschland keine Anwendung finden."
Ich habe den Einmdruck, dass Sie die vorliegende Sotuation betreffs Datemauspähung durch den NSA grundsätzlich falsch einschätzen."
http://www.abgeordnetenwatch.de/hans_peter_friedrich-778-78111--f409699.html#q409699
Sehr geehrter Herr Dr. Frieddrich, mir drängst sich leider der Eindruck auf, dass eher Sie die vorliegende Situation betreffs Datemauspähung durch den NSA grundsätzlich falsch einschätzen.
Frage 1:
Glauben Sie, dass der NSA Gesetze, sei es Gesetzte der USA geschweige denn Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, bei seinen auf Deutschland zielenden Aktionen überhaupt in irgendeiner Art und Weise beachtet?
Frage 2:
Beweist das Verhalten des NSA nicht vuelmehr eine von Regeln und Respekt befreite Willkür?
Sie schreiben in oben verlinkter Frage weiter:
"Auch in den USA unterliegt die Datenerhebung rechtlichen Regelungen. Die Erhebung von Kommunikationsdaten erfolgt gezielt zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit der USA und richtet sich in erster Linie gegen Verdächtige in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität sowie Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen."
Frage 3:
Da die Handytelefonate der Kanzlerin Frau Dr. Merkel scheinbar ausgiebig gezielt seitens der NSA mitangehört wurden, würden Sie die Frau Kanzlerin zu einer Verdächtigen, "in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität sowie Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen" zählen?
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
ich habe Verständnis für ihre Skepsis. Gegenstand der öffentlichen Diskussion sind bislang im Wesentlichen Medienveröffentlichungen auf Basis des Materials von Edward Snowden. Die Bundesregierung kann und wird jedoch Bewertungen nur auf Basis überprüfter Sachverhalte vornehmen. Sie betreibt deshalb weiterhin Sachverhaltsaufklärung und steht im engen Kontakt mit Regierungs- und Behördenvertretern der USA. Dort wurde das Verfahren einer sogenannten „Deklassifizierung“ eingeleitet, sodass wir und die Öffentlichkeit bislang vertrauliche Unterlagen sukzessive zur Kenntnis erhalten. Wir müssen abwarten, welche belastbaren Erkenntnisse über konkrete Programme der US-Nachrichtendienste wir hieraus noch erlangen können und welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. Ich habe den Amerikanern zugleich deutlich gemacht, dass wir mehr Auskünfte benötigen und erwarten, als wir bisher erhalten haben.
Für die in Rede stehende Überwachung der Mobilfunkkommunikation der Bundeskanzlerin gilt, dass dies aus meiner Sicht im Widerspruch zu bisherigen Zusicherungen steht. Eine solche Überwachung ließe sich weder mit Terrorismusbekämpfung rechtfertigen, noch stünde sie im Einklang mit der bisherigen Zusicherung, sich in Deutschland an deutsches Recht zu halten. Insofern wäre sie völlig inakzeptabel. Auch das habe ich den Amerikanern unmissverständlich deutlich gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern