Frage an Hans-Peter Friedrich von Uwe-Jens G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Friedrich,
in der Süddeutschen Zeitung (online) kann man heute lesen:
"Auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte, seine zuvor bekannt gewordenen Pläne würden "so nicht umgesetzt". In der Arbeitsgruppe von Union und SPD sei man sich einig gewesen, dass die Mautdaten-Erhebung ganz bewusst gesetzlich nur für diesen Zweck geregelt worden sei und nicht für andere. "Insofern ist dieses Thema erledigt", betonte Friedrich."
Dazu meine Fragen:
1) War Ihnen der Fakt des Verbots der Nutzung der Mautdaten für andere Zwecke bisher unbekannt?
2) Was bedeutet Ihre Aussage, daß die Pläne "so nicht umgesetzt" werden? Wie dann?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe-Jens Greuel
Sehr geehrter Herr Greuel,
selbstverständlich war und ist mir bekannt, dass die zum Zweck der Mauterhebung verarbeiteten Daten gegenwärtig nicht zu anderen Zwecken übermittelt oder genutzt werden dürfen und auch eine Beschlagnahme dieser Daten unzulässig ist. Mein Vorschlag zielte darauf, insoweit das Recht zu ändern, um der Polizei einen aus fachlicher Sicht wertvollen Ermittlungsansatz an die Hand zu geben. Diese Rechtsänderung war in der Arbeitsgruppe von Union und SPD nicht durchsetzbar und ist deshalb - wie Sie auch dem von Ihnen zitierten Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 6.11.2013 entnehmen können - vom Tisch.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern