Frage an Hans-Peter Friedrich von Samy U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Herr Dr. Friedrich,
Nach dem Bekanntwerden der umfassenden Datenausspähung durch den Geheimdienst NSA ist die Strategie der Bundesregierung, die Affäre lauthals totzuschweigen, krachend gescheitert - bezeichnenderweise in jenem Moment, in dem bekannt wurde, dass auch Bundeskanzlerin Merkel betroffen ist. Ich frage mich daher, wer für diese grandiose Fehleinschätzung der Lage, für das Nichtstun während der ersten Monate nach Bekanntwerden der Affäre und für die damit vergeudete Zeit Verantwortung übernehmen wird (Ich könnte mich mit meinem Anliegen ebenso gut an Herrn Pofalla wenden, aber Ihr Herr Kollege ist vermutlich gerade damit beschäftigt den Klimawandel, die Sommerzeit oder die aktuelle Bundesligasaison für ´beendet´ zu erklären). Also: Denken Sie, dass die Bundesregierung in dieser Sache angemessen handelt, das mir per Grundgesetz zustehende Recht auf Datenschutz (Art. 10 GG) ausreichend vertritt oder stimmen Sie meiner kritischen Meinung im Bezug auf den Umgang der Bundesregierung mit dieser Affäre zu? Falls ja, wer trägt die Verantwortung für den unangemessenen Umgang?
Sehr geehrter Herr Unono,
ich verstehe Ihre Sorge, vor unzulässigen Grundrechtseingriffe, die viele Bürger teilen. Daher hat die Bundesregierung seit den ersten Medienberichterstattungen zu den Ausspäh-Vorwürfen einer Aufklärung der in Rede stehenden Sachverhalte größte Bedeutung beigemessen und die Aufklärung vorangetrieben. Dem wird u.a. durch den Expertendialog sowohl mit US-amerikanischen als auch mit britischen Behörden, aber auch durch zahlreiche weitere Aktivitäten der Bundesregierung Rechnung getragen. Angesichts der aktuellen Vorwürfe setzt die Bundesregierung ihre Aufklärungsaktivitäten unvermindert fort. Hinzu kommen verschiedene rechtliche und technische Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes wie z.B. die Verbesserung der Verschlüsselung.
Ihr Vorwurf, die Bundesregierung gehe unangemessen mit den Spionage-Vorwürfen um und sei untätig gewesen, ist daher nicht zutreffend. Auf Basis der gewonnen Erkenntnisse konnte im August der in Rede stehende Vorwurf einer millionenfachen Grundrechtsverletzung in Deutschland ausgeräumt werden.
Die aktuelle Vorwürfe müssen gesondert überprüft werden. Hieran arbeitet die Bundesregierung mit Nachdruck.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern