Frage an Hans-Peter Friedrich von Falk J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr "geehrter" Herr Friedrich,
kommt ihnen das bekannt vor? „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
Wenn ja, wie ist dieser Eid mit der Entscheidung der Bundesregierung zu vereinbaren Edward Snowden die Aufnahme in der Bundesrepublik zu verweigern?
Im Detail: In wiefern wenden sie Schaden vom Volke dadurch ab, indem sie aktiv die Aufklärung massenhafter Grundrechtsverletzungen Deutscher Bürger verhindern?
Wie ist diese Handlungsweise damit zu vereinbaren das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren?
Sind sie sicher, dass sie im Moment ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen?
Was disqualifiziert Edward Snowden für die Kategorie Jedermann?
Mit (nicht ganz so) freundliche Grüßen
Falk Janßen
P.S.: Als Atheist bin ich der Überzeugung, dass Gott der einzige ist, der Ihnen helfen kann diese Fragen zufriedenstellend zu beantworten.
Sehr geehrter Herr Janßen,
das Wohl des deutschen Volkes ist die oberste Prämisse für das Handeln der gesamten Bundesregierung. Entgegen ihrer Einschätzung treiben alle betroffenen Stellen aktiv die Aufklärung der in den Medien erhobenen Vorwürfe voran. Seit Bekanntwerden haben Vertreter der Bundesregierung dazu zahlreiche Gespräche auf verschiedenen Ebenen mit der US-amerikanischen- und der britischen Seite geführt.
Vor dem Hintergrund der neuen Details, drängt die Bundesregierung noch intensiver auf eine vollständige und schnelle Aufklärung aller neuen Vorwürfe. Dabei überprüfen wir erneut alle Aussagen, die die NSA in den vergangenen Wochen und Monaten mündlich wie schriftlich vorgelegt hat.
Bezüglich eines Asyls für Herrn Snowden hat die Bundesregierung bereits im Juli dieses Jahres eine Aufnahme in Deutschland geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Die Gewährung von Asyl kommt im Übrigen nur bei politischer Verfolgung in Betracht. Hierfür sehe ich im Fall von Herrn Snowden keine Anhaltspunkte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern