Frage an Hans-Peter Friedrich von Markus M. bezüglich Innere Sicherheit
Gibt es außer Sicherheit noch weitere Supergrundrechte? Wenn ja, welche?
Sehr geehrter Herr Möller,
Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat. Sie sichern
die Freiheitssphäre des Einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt. Die
große Bedeutung der Grundrechte und des damit umschriebenen Freiheitsbereichs
gebietet jedoch nicht nur die Achtung dieser Rechte, sondern verlangt darüber
hinaus deren aktiven Schutz und Förderung. Hieraus folgt die Verpflichtung
staatlicher Gewalt, die Grundrechte auch vor solchen Verletzungen und
Gefährdungen zu schützen, die nicht vom Staat ausgehen, um die Sicherheit der
Bürger zu gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht sieht die vom Staat zu
gewährleistende Sicherheit der Bevölkerung vor Gefahren für Leib, Leben und
Freiheit als Verfassungswert an, der mit anderen hochwertigen Gütern im
gleichen Rang steht (BVerfGE 120, 274 (319)). Es unterstreicht damit die
Bedeutung der Sicherheit als Verfassungsgut.
Die Sicherheit der Bevölkerung steht im Rang nicht über den grundrechtlichen
Gewährleistungen. Sie ist jedoch eine wesentliche Grundlage, auf der sich die
Freiheit des Einzelnen erst entfalten kann und sich individuelle
Freiheitsgrundrechte mit Leben erfüllen lassen. Deshalb sind alle Sicherheit
gewährleistenden Maßnahmen gleichzeitig auch als Maßnahmen zu begreifen, die Freiheitsentfaltung gewährleisten und fördern. Der Begriff „Supergrundrecht“
ist vor diesem Hintergrund nicht rechtstechnisch gemeint, vielmehr soll damit
die besondere Bedeutung der staatlichen Sicherheitsgewährleistung im
Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit zum Ausdruck gebracht
werden.
Im konkreten Einzelfall sind Individualinteressen, die durch einen Eingriff
beschnitten werden, stets mit den Allgemeininteressen, denen ein
Grundrechtseingriff des Staates zur Wahrung der Sicherheit dient, abzuwägen
und in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich, MdB