Frage an Hans-Peter Friedrich von Ekkehardt Fritz B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werter Herr Dr. Friedrich,
erfinden Sie ein neues Supergrundgrundrecht, um von der Demokratie- u. Rechtsstaatskriese abzulenken? In unserer sich immer noch Grundgesetz nennenden Verfassung sehe ich als Supergrundrecht nur die Menschenwürde. Soll sie uns nun auch noch genommen werden? http://www.veilchens-welt.de/index.php?option=com_content&view=article&id=11444%3Adie-sicherheit-ein-grundrecht&catid=1%3Aaktuelle-nachrichten&Itemid=216
Lt. „Spiegel online“ liegt über Deutschland eine Lähmung mit dem Namen Merkel, wodurch sich ein „Bündnis der Angst“ bildet. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jakob-augstein-merkel-und-die-deutschen-bilden-ein-buendnis-der-angst-a-914775.html Ist dies Ihr Ziel? Dass es schon wieder soweit ist, stellt auch Prof. Albrecht fest. Er u. A. dazu: … „schlimmer als unter der abgeschafften Stasi“... http://www.radio-reschke.de/post/27189663546/prof-albrecht-das-ende-des-rechtsstaats
Hat die Bundesregierung die Schikanen der Behörden gegenüber dem Bürger http://www.behoerdenstress.de/ etwa angeordnet und damit das rechtsstaatliche Ende der soz. Marktwirtschaft schon eingeleitet? http://www.geolitico.de/2013/06/15/das-rechtsstaatliche-ende-der-sozialen-marktwirtschaft/ Werden wir in Wirklichkeit aus Angst der Bundesregierung vor dem Volk derart kontrolliert – und das angeblich auch noch legal? http://news.de.msn.com/politik/us-schn%C3%BCffelei-in-deutschland-alles-sogar-legal Ist es auch legal, in Deutschland Millionen v. Ärzten und Patienten auszuspähen? http://news.de.msn.com/politik/datenskandal-patienten-und-%C3%A4rzte-werden-ausgesp%C3%A4ht Findet diese Datenabschöpfung etwa auch zum Schutz unseres Landes vor dem internationalen Terrorismus statt?
Widerspricht dies nicht auch Ihrer Antwort v. 19.08.2013 auf aw.de, in der Sie behaupten, dass keine flächendeckende Überwachung stattfindet? Muss man nun davon ausgehen, dass alles noch viel gravierender ist?
Ekkehardt Fritz Beyer
Sehr geehrter Herr Beyer,
dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist die vom Staat zu gewährleistende Sicherheit der Bevölkerung vor Gefahren für Leib, Leben und Freiheit ein Verfassungswert, der mit den Grundrechten in einem Spannungsverhältnis steht. Die daraus abgeleitete Schutzpflicht findet ihren Grund sowohl in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 als auch in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (BVerfGE 120, 274, 319).
Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat. Sie sichern die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt. Allgemeininteressen, denen Grundrechtseingriffe dienen, sind in der konkreten Abwägung stets mit den betroffenen Individualinteressen abzuwägen.
Diese Abwägung gehört zu den schwierigsten Aufgaben des Gesetzgebers bei der Gesetzgebung wie auch der Exekutive bei der Ausführung der Gesetze im konkreten Einzelfall. Niemand trifft hier leichtfertige Entscheidungen, wie sie auch aus den intensiven Debatten zu den Sicherheitsgesetzen absehen können.
Die von Ihnen zitierten Diskussionsbeiträge werden nach meiner Ansicht dieser schwierigen, differenzierten Abwägung nicht gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB