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Hans-Peter Friedrich
CSU
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Frage von Frank B. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Frank B. bezüglich Innere Sicherheit

Keine etablierte Partei in Deutschland hat während der gesamten Snowden-Diskussion jemals in Frage gestellt, ob beispielsweise die Menschen in Afghanistan denn einer kompletten Ausforschung ihres Datenverkehrs zustimmen. Und genauso wenig wurde hinterfragt, dass Briten und USA unsere deutschen Metadaten speichern bis in alle Ewigkeit. Das tun sie nämlich acht Wochen nach dem Beginn des Skandals nach wie vor – und sie werden damit auch nicht aufhören.

Solange die Geheimdienste zwischen Bürgern des eigenen Landes und Ausländern unterscheiden dürfen, wird sich an der inzwischen gängigen Praxis des massenhaften gegenseitigen Ausforschens und Speicherns nichts ändern. Daher müssen wir uns fragen: wollen wir unseren Umgang mit den Grundrechten tatsächlich auf die eigenen Bürger beschränken – oder wollen wir unsere Werte auch auf den Umgang mit den sogenannten “Ausländern” ausdehnen? Es geht dabei nicht um die Frage, anderen Staaten in deren Land und deren Gesetzen unsere Werte aufzuzwingen, sondern darum, ob wir sie nach unseren Werten behandeln – wie wir es hier im Lande jederzeit tun würden, wenn sie uns besuchen.

Ausländer zu Menschen zweiter Klasse zu machen und ihnen nebenbei das Recht auf Privatspäre zu nehmen, weil es rechtlich nicht anders geregelt ist – das ist jedenfalls keine Option, die mit den Werten unseres Grundgesetzes übereinstimmt. Andernfalls degradieren wir Menschenrechte zu Bürgerrechten, die nur bei uns daheim gelten.

Daher nun meine Frage an Sie: Wie begründen Sie dieses massive Ausforschen von Ausländern durch unsere Geheimdienste? Haben Sie deren Einverständnis eingeholt?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Brennecke,

für Ihre Anfrage vom 16. August 2013 danke ich Ihnen. Die von Ihnen angesprochene strategische Auslandsaufklärung betrifft die Zuständigkeit des Bundesnachrichtendienstes. In der Tat gilt dabei ein unterschiedliches Schutzniveau von Bürgern - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland und deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf der einen und Ausländern im Ausland auf der anderen Seite. Diese Differenzierung hat ihre Wurzel im Geltungsbereich unserer Verfassung: Das Grundgesetz enthält zwar keine Aussage über die territoriale Reichweite der Grundrechtsbindung. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist diese bei Aktivitäten deutscher Behörden im Ausland unter Berücksichtigung von Art. 25 GG aus dem Grundgesetz selbst zu ermitteln. Dabei können - im Vergleich zum Grundrechtsstandard bei Sachverhalten mit reinem Inlandbezug - je nach der einschlägigen Grundrechtsnorm Modifikationen und Differenzierungen zulässig und geboten sei. Dies ist für jeden Einzelfall durch Auslegung der entsprechenden Grundrechtsnorm zu ermitteln. Im Fall von Zugriffen deutscher Nachrichtendienste nach dem G 10-Gesetz auf ausländischen Fernmeldeverkehr mit deutschen Staatsangehörigen hat das BVerfG den Schutzbereich von Art. 10 GG jedenfalls dann als eröffnet angesehen, wenn durch die Erfassung und Auswertung der Daten auf deutschem Boden eine hinreichende Verknüpfung zwischen der Telekommunikation im Ausland und staatlichem Handeln im Inland vorliegt (BVerfGE 100, 313 (363 f.). Sachverhalte, denen Anknüpfungspunkte zur Bundesrepublik Deutschland fehlen, da insbesondere keine deutschen Staatsangehörigen betroffen sind, unterfallen nach Auffassung der Bundesregierung nicht dem Geltungsbereich des Art. 10 des Grundgesetzes. Deutsche Nachrichtendienste sind jedoch, da sie im staatlichen Auftrag tätig sind, im Sinne des Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit gebunden.

Unabhängig von dieser Verfassungsrechtslage ist der Bundesregierung der Schutz der Privatsphäre auf internationaler Ebene ein wichtiges Anliegen. Hierzu verweise ich auf das Bundeskanzlerin Angela Merkel am 19. Juli 2013 vorgestellte Acht-Punkte Programm für einen besseren Schutz der Privatsphäre. Zudem habe ich am Rande des informellen Rates für Justiz und Inneres am 18./19. Juli 2013 eine digitale Grundrechte-Charta zum Datenschutz vorgeschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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