Frage an Hans-Peter Friedrich von Rolf B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom heutigen Tage.
Nach Durchsicht Ihrer Antwort an H. J. vom 13. Juli, kann ich jedoch, auch bei verständiger Würdigung, keine Antwort auf die von mir doch sehr konkret gestellte Frage entnehmen.
Verkürzt ausgedrückt geht es mir doch darum,:
1. dass Sinn und Zweck einer solch massiven und flächendeckenden Überwachung bezweifelt werden müssen, wenn sich die Kriminellen einer solchen Überwachung durch mögliche Schutzmaßnahmen entziehen können, wie z.B. Verschlüsselung von Nachrichten, etc. Denn dann leiden unter dieser Form von ausufernder Überwachung nur die Bürger, und zugleich werden elementare Grundrechte sinn- und grundlos aufgegeben.
Dies ist nicht hinnehmbar, und verpflichtet die Bundesregierung und Sie zum Handeln; vgl. u.a. Art. 56 GG (Amtseid).
2. Sollten sich aber die Kriminellen nicht mittels Verschlüsselung, etc. der elektronischen Überwachung entziehen können, so ist doch anzunehmen, dass diese massive Überwachung auch nicht vor der Ausspähung betrieblicher Geheimnisse deutscher Unternehmen Halt machen wird.
Auch das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand. Und auch hier verpflichtet nicht nur Art. 56 GG Sie und die Bundesregierung zu einem sichtbaren Handeln.
HIERAUF bitte ich Sie KONKRET zu antworten, sowie darauf, dass wir doch nicht ohne trifftigen Grund Grundrechte, demokratische Bürgerrechte und elementare wirtschaftliche Eigeninteressen opfern dürfen, sei es durch das Tun unserer Verbündeten, und/oder das Unterlassen der hierfür in Deutschland Verantwortlichen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Bauer
Sehr geehrter Herr Bauer,
für Ihre (Nach-)Frage bedanke ich mich. Ich widerspreche jedoch Ihrer Grundannahme, dass eine „massive und flächendeckende Überwachung“ stattfände. Alle in Rede stehenden Aufklärungsmaßnahmen der US-Nachrichtendienste stehen nach dem, was wir heute wissen, im Einklang mit US-amerikanischem und, soweit relevant, offensichtlich auch mit deutschem Recht. Entgegen der Mediendarstellung zu PRISM und weiteren Programmen wird Kommunikation über das Internet gerade nicht anlasslos und flächendeckend aufgezeichnet. Es geht ausschließlich um die gezielte Erfassung der Kommunikation Verdächtiger in Bereichen wie Terrorismus, organisierte Kriminalität oder der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Wenn in diesen Fällen eine Datenerhebung, -speicherung und -auswertung erfolgt, ist dies also auf Einzelfälle bezogen, für die hohe rechtliche Hürden gelten.
Die NSA hat uns ferner versichert, dass sie kein Ausspionieren Deutscher betreibt, dass sie nicht die deutsche Kommunikation überwacht und in Übereinstimmung mit deutschem Recht handelt und insbesondere in Deutschland keine Daten erhebt. Ich habe keine Veranlassung, hieran zu zweifeln. Eingriffe in Grund- und Bürgerrechte sind weder nach unserem noch nach amerikanischen Recht leichtfertig möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern