Frage an Hans-Peter Friedrich von Rolf B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
unterstellt, die (geschützten) betrieblichen Geheimnisse Deutschlands würden durch die NSA nicht ausgespäht werden können, was lässt uns dann annehmen, dass die Kriminellen nicht gleichfalls Vorkehrungen zum Schutz ihres Datenverkehrs und Dateninhalts treffen (können)?
Und umgekehrt angenommen, ein solcher Schutz der Daten wäre nicht möglich. Was lässt uns dann annehmen, dass die NSA nicht zugleich sensible betriebliche Geheimnisse deutscher Unternehmen ausspäht?
In beiden Fällen sehe ich ein - auch Wirkung zeigendes - Handeln der Bundesregierung für dringend geboten.
Denn was macht es für einen Sinn, den Datenschutz, samt Grundrecht, der deutschen Bevölkerung auszuhebeln, wenn die Kriminellen eine Überwachung durch die NSA erfolgreich unterlaufen können?
Und auch im umgekehrten Fall ist ein Einschreiten der Bundesregierung zwingend erforderlich, sollte ein Schutz von Datenverbindungen und –inhalten nicht möglich sein, weil dann der Schutz betrieblicher Geheimnisse deutscher Firmen in Gefahr wäre.
Wie schützt uns die Bundesregierung – ganz konkret – vor diesen Gefahren?
Sehr geehrter Herr Bauer,
zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich Sie auf die Beantwortung einer Frage mit ähnlichem Inhalt in Abgeordnetenwatch vom 13. Juli 2013 von Herrn J..
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB