Frage an Hans-Peter Friedrich von Michael R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
durch die Berichterstattung rund um den Prism-Skandal wurden einige Behauptungen in verschiedenen Medien veröffentlicht, von denen ich gerne nähere Informationen erfahren würde.
Sind auf US-Militäranlagen in Deutschland ´Geheimdienst´-Einheiten stationiert?Es gibt so viele US-Geheimdienste, dass ich nicht alle aufzählen kann, deshalb verwende ich den Oberbegriff für NSA, CIA, ....
Werden innerhalb oder außerhalb der deutschen US-Basen Abhör-Aktionen/Dauerüberwachung durchgeführt?
Werden diese von deutschen Organen kontrolliert oder haben diese ´Sonderrechte´?
Ggf. welche Sonderrechte sind das und durch welche Verträge/Abkommen/Regelungen werden diese begründet?
Ist es geplant die ´überflüssigen´ Besatzungsparagraphen im Grundgesetz zu beseitigen? z.B. §120, $125
Mit freundlichen Grüßen
Michael Reeps
Sehr geehrter Herr Reeps,
die Informationen in den Medien zu Überwachungsprogrammen ausländischer Geheimdienste werden derzeit von der Bundesregierung geprüft. Erst wenn konkrete Erkenntnisse vorliegen, kann eine abschließende Bewertung erfolgen. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich mich vorher zu den Presseveröffentlichungen nicht äußern werde.
Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass das Handeln der Nachrichtendienste in Deutschland sowie der internationale Informationsaustausch gesetzlich geregelt ist und der parlamentarischen Kontrolle unterliegt.
Streitkräfte aus NATO-Staaten haben gemäß Artikel II des NATO-Truppenstatuts die Pflicht, das Recht des Aufnahmestaats zu achten und sich jeder mit dem Geiste des NATO-Truppenstatuts nicht zu vereinbarenden Tätigkeit zu enthalten. Es besteht derzeit kein Anlass daran zu zweifeln, dass die Vereinigten Staaten von Amerika auf deutschem Staatsgebiet dieser Pflicht nicht nachgekommen sind.
Die USA dürfen weder nach deutschem Recht noch nach anderen - wie von Ihnen beschriebenen Verträgen - Kommunikation in Deutschland abhören. Die deutschen Dienste sind bei einer Zusammenarbeit mit US-Behörden uneingeschränkt an deutsches Recht gebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB