Frage an Hans-Peter Friedrich von Dario L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Friedrich,
vielen Dank für ihre umfassende Antwort vom 18. Juli. Leider wirft diese bei mir noch ein paar weitere Fragen auf.
"[...] sollte sich der Bürger selber schützen. Deshalb habe ich empfohlen, den Maßnahmen zu folgen, die das BSI den Bürgern vorschlägt. Dazu gehört [...] Verschlüsselung, aber auch ein Schutz vor Schadsoftware ist erforderlich, um ein unberechtigtes Mithören oder -lesen der Kommunikation zu verhindern."
Bezieht sich dieses unberechtigte Mithören auch auf den vor wenigen Jahren durch den CCC bekannt gewordenen Staatstrojaner?
"Ich bin der festen Überzeugung, dass eine gute Verschlüsselung mit den heute verfügbaren Methoden nicht [...] gebrochen werden kann. Das sagt mir auch das BSI."
Wie kommen Sie zu dieser Überzeugung? Nach welchen Maßstäben beurteilen Sie persönlich die Eignung und die Sicherheit der vom BSI vorgeschlagenen Mittel?
"Der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung wird durch [...] Verschlüsselung nicht eingeschränkt, da bei dieser nur Verbindungs-, aber keine Inhaltsdaten erfasst werden."
Auch Verbindungsdaten lassen sich zumindest verschleiern. Wäre jemand, der geeignete Maßnahmen nutzt, um seine Kommunikation vollumfänglich zu schützen, in Ihren Augen verdächtig?
Da heute kaum eine Echtzeitkommunikation ohne digitale Daten auskommt, sind diese Informationen gewissermaßen auch "Inhalt". Wenn im Rahmen einer VDS diese Daten ausgewertet werden, welche Garantie können Sie dann geben, dass nicht auch der restliche Inhalt ausgewertet wird? Wie Sie bereits dem Spiegel sagten: "Die technischen Möglichkeiten zur Ausspähung existierten nun einmal, deshalb würden sie auch genutzt." Warum sollten die deutschen Behörden anders agieren?
"Solche Daten geben auch ohne Inhalte wertvolle Ermittlungshinweise, z. B. zur Feststellung, welche Telefongespräche mit einem Mordopfer vor der Tat geführt wurden."
Um bei diesem Beispiel zu bleiben: Vor oder nach der Tat?
Mit freundlichen Grüßen