Frage an Hans-Peter Friedrich von Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Friedrich,
ich bin äußerst irritiert über das Unvermögen unserer Politiker unsere Bürgerrechte zu schützen. Wie oben bereits erwähnt, definieren sie außerhalb der beschlussfähigen Gremien einfach ihr eigenes Grundgesetz indem sie Supergrundrechte festlegen. Dies vergleiche ich mit dem nach Tschernobyl definierten Super-Gau (Super-Größter-Anzunehmender-Unfall) der absolute Schwachsinn der Volksverdummung nahe legen muss denn eine Steigerung von "Größter" ist wohl nicht möglich.
Ich bin ganz und gar nicht damit einverstanden, daß im Rahmen der angeblichen Terrorbekämpfung unsere Grundrechte massivst umgangen werden.
Die Terrorbekämpfung ist doch eine Phrase wenn es dutzenden Aktivisten aus Greenpeace mal so ganz einfach nebenbei gelingt, in 15 Minuten ein Atomkraftwerk zu besetzen und bis an den Reaktorkern vorzudringen. Es dauerte 50 Minuten bis überhaupt jemand reagiert hat.
http://www.heute.de/Greenpeace-Aktivisten-st%C3%BCrmen-franz%C3%B6sisches-AKW-28824174.html
Da ich vermute, daß sie den Artikel 2 als Supergrundrecht beziehen werden.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Meine Frage hierzu wäre dann:
Ist dieses Supergrundrecht dann auch als höherwertiger dem Artikel 4 Absatz 1 und 2 (Religionsfreiheit) anzusehen?
Sehr geehrter Herr Scheffler,
zur Beantwortung Ihrer Frage anbei die Presseerklärung des
Bundesministers des Innern:
„Bundesinnenminister informiert Bundestagsabgeordnete nach USA-Reise
Nach seiner Rückkehr aus Washington informierte Bundesinnenminister Dr.Hans-Peter Friedrich das Parlamentarische Kontrollgremium und den Innenausschuss über die Ergebnisse seiner politischen Gespräche über das öffentlich diskutierte Abhörprogramm der USA.
Nach der Sitzung der nichtöffentlich tagenden Bundestags-Gremien gab der Minister Statements gegenüber Medienvertretern.
Dabei führte Dr. Friedrich unter anderem aus: "Meine Reise hatte einen doppelten Zweck. Erstens klar zu machen, dass die Regierung dieses Thema ernst nimmt. Das klare politische Signal an die USA ist, dass wir den Schutz der Privatsphäre unserer Bürger für sehr wichtig ansehen und dies für uns höchste Priorität hat. Diese Botschaft ist bei den Amerikanern auch angekommen. Zweitens: Wir verlangen Aufklärung aller Vorwürfe, und die Amerikaner haben dies zugesagt. Die Geheimhaltungsstufen vieler Dokumente, die für die Aufklärung wichtig sind, sollen in einem sog. Deklassifizierungsprozess herabgestuft werden - soweit das für Geheimdienste eben möglich ist."
Für Berichte und Behauptungen, denen zufolge bei US-Abhörprogrammen gegen deutsches Recht verstoßen worden sei, gäbe es bislang keine Belege. "Aber wenn es der Fall sein sollte, dann wäre das inakzeptabel und müsste in Zukunft aufhören."
Der Bundesinnenminister wies in diesem Zusammenhang auch auf die Notwendigkeit hin, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Sicherheit und Freiheit in Einklang zu bringen. Hier müsse eine vernünftige Ausgewogenheit vorhanden sein.
"Einer meiner Vorgänger hat einmal gesagt ´Sicherheit ist ein Supergrundrecht´. Und ich glaube, man muss den Menschen auch sagen, dass die Sicherheit der Bevölkerung für Gesundheit und Leben ein Grundrecht ist, das wichtig ist. Und das wir auch dieses Grundrecht, in der Abwägung aller Dinge, ganz nach vorne stellen müssen, natürlich nicht um den Preis Freiheit einzuschränken, aber immer wissend, dass es eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit geben muss."
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Kathrin Haße
Wissenschaftliche Mitarbeiterin