Frage an Hans-Peter Friedrich von Sven R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
nach § 22 Aufenthaltsgesetz kann ein Ausländer aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland aus dem Ausland aufgenommen werden.
Meiner Meinung nach wäre die Asylgewährung für Snowden ein Beitrag zur "Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" gewesen. Warum wurde dieser Aspekt nicht in Betracht gezogen?
Sehr geehrter Herr Rahlfs,
Es ist richtig, dass das deutsche Aufenthaltsrecht die Möglichkeit vorsieht, einen Ausländer aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen oder zur Wahrung der politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland aus dem Ausland aufzunehmen. Im Fall von Herrn Snowden ist die Bundesregierung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme nicht vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB