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Hans-Peter Friedrich
CSU
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Frage von Dario L. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Dario L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Friedrich,

laut einem Artikel des Spiegel (1) sagen Sie, dass es der Bundesregierung nicht möglich ist, etwas gegen das umfassende Ausspähen der deutschen Bevölkerung durch ausländische Geheimdienste zu unternehmen. Welche politischen Maßnahmen wurden denn bisher dahingehend unternommen, dieses systematische Ausspionieren zu unterbinden?

Weiter fordern Sie die deutsche Bevölkerung dazu auf, selbst für mehr Datenschutz zu sorgen und geeignete Verschlüsselungsverfahren einzusetzen. Verfügen deutsche Sicherheitsbehörden über Möglichkeiten, gängige Verschlüsselungsverfahren zu brechen? Falls ja: Wenn solche Maßnahmen ein Trugschluss sind, wie kann ein Bundesbürger sich damit gegen Abhören durch Geheimdienste schützen? Falls nein: Welchen Mehrwert hätten die Sicherheitsbehörden verschlüsselte Informationen aus einer - mehrfach von der Bundesregierung geforderten - Vorratsdatenspeicherung?

(1) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-fordert-deutsche-zu-mehr-datenschutz-auf-a-911445.html

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Linsky,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage vom 16.07.2013. In der Tat bin ich der Überzeugung, dass staatliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung des Ausspähens der Internetkommunikation durch ausländische Organisationen heutzutage ihre Grenzen haben. Im Internet nehmen die Daten häufig unvorhersehbare Wege, auch über technische Einrichtungen im Ausland. Dieses so genannte Routing der Daten ist u. a. abhängig von der Auslastung bestimmter Leitungsstrecken und den Übertragungskosten.

Wenn Daten über technische Einrichtungen im Ausland übertragen oder dort gespeichert werden, unterliegen sie dem Recht des jeweiligen Staates (Territorialprinzip). Dieses Prinzip ist nichts neues. Wenn Sie beispielsweise im Ausland Urlaub machen, unterliegen Sie grundsätzlich dem Recht des Gastlandes. Dabei ist es durchaus möglich, dass in ihrem Gastland Handlungen strafbar sind, die in Deutschland erlaubt wären.

Um den Schutz der Daten im Internet insgesamt zu verbessern, braucht man daher völkerrechtliche Verträge, für die sich mein Ministerium z. B. im Rahmen einer Expertengruppe zur Entwicklung von „rules of behavior“ bei der UN einsetzt. Weitere politische Maßnahmen in diesem Bereich sind die europäische Datenschutzgrundverordnung und die Cybersicherheitsstrategie der EU. Derzeit denken wir auch darüber nach, ob weltweit gültige Regeln für den Datenschutz im Internet von der UN entwickelt werden können.

Unabhängig von staatlichen Schutzmaßnahmen sollte sich der Bürger selber schützen. Deshalb habe ich empfohlen, den Maßnahmen zu folgen, die das BSI den Bürgern vorschlägt. Dazu gehört einerseits die Nutzung von Verschlüsselung, aber auch ein Schutz vor Schadsoftware ist erforderlich, um ein unberechtigtes Mithören oder -lesen der Kommunikation zu verhindern.

Ich bin der festen Überzeugung, dass eine gute Verschlüsselung mit den heute verfügbaren Methoden nicht durch unberechtigte Dritte gebrochen werden kann. Das sagt mir auch das BSI. Insofern rate ich Ihnen, den Empfehlungen des BSI zur Computersicherheit zu folgen.

Der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung wird durch flächendeckende Nutzung von Verschlüsselung nicht eingeschränkt, da bei dieser nur Verbindungs-, aber keine Inhaltsdaten erfasst werden. Verbindungsdaten sind beispielsweise die Telefonnummer des angerufenen Anschlusses und die Gesprächsdauer. Solche Daten geben auch ohne Inhalte wertvolle Ermittlungshinweise, z. B. zur Feststellung, welche Telefongespräche mit einem Mordopfer vor der Tat geführt wurden.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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