Frage an Hans-Peter Friedrich von Stephan L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Herr Dr. Friedirch,
wie ich heute aus der Internetseite "youtube" erfahren habe, hat der Rappsänger Buschido in seinem neuen Video "Stress ohne Grund" zum Mord gegen die Grünen Politikerin Frau Claudia Roth und gegen den FDP Politiker Herrn Serkan Tören aufgerufen.
http://www.youtube.com/watch?v=Odu8UlL4uew
http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article118005164/Song-von-Bushido-amp-Shindy-Dieses-Video-ist-ein-Aufruf-zum-Mord.html
Meine Frage hierzu: Wie bewerten Sie die Aussagen in dem genannten Video:"Ich schieß auf Claudia Roth und Sie kriegt Löcher wie ein Golfplatz". Wie bewerten Sie ferner folgende Aussage im Video:"Ich will, dass Serkan Tören jetzt ins Gras beißt". Der Berliner Morgenpost zufolge will der FDP Politiker Serkan Tören Strafanzeige gegen Bushido wegen Aufrufs zum Mord stellen.
Meine Frage hierzu: Nach ausführlicher Berichterstattung durch "merkur - online hatten Sie während des Sommerfest des Wirtschaftsflügels der Unionsfraktion mit Bushido zusammen für ein Foto posiert. Hierzu meine nächste Frage: War Ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht schon klar, um welche Person es sich bei Herrn Buschido es sich dabei handelt?
http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/heftige-kritik-friedrich-wegen-bushido-foto-2370336.html
Werden Sie als Bundesinnenminister dafür sorgen, dass Bushido aus Deutschland abgeschoben wird? In der Vergangenheit sagten Sie ja selber, dass sogenannte "Hassprediger" leichter abgeschoben werden sollen.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article116429574/Wie-Friedrich-radikale-Hassprediger-loswerden-will.html.
Erfüllt Herr Bushido nach Ihrer Meinung nach dieselben Kriterien wie die eines Hasspredigers?
Über eine ausführliche Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stephan Luckaßen
Sehr geehrter Herr Luckaßen,
Ihr Unverständnis hinsichtlich der von Ihnen zitierten Textzeilen kann ich gut verstehen.
Es ist nun Aufgabe der Justiz, solche Äußerungen und deren eventuelle strafrechtliche Konsequenzen rechtlich zu bewerten. Bei allem nachvollziehbaren Unmut sollte dieser Prüfung nicht vorgegriffen werden; dadurch würde im Übrigen den in Rede stehenden Äußerungen nur unnötig Aufmerksamkeit gezollt.
Das von Ihnen erwähnte Foto entstand Ende Juni 2012. Schon deswegen verbietet es sich, es vor dem Hintergrund der aktuellen Äußerungen zu sehen.
Die Frage einer Abschiebung, etwa als sog. Hassprediger, stellt sich hier nicht. Abschiebung ist die Vollstreckung http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckung der Ausreisepflicht http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ausreisepflicht&action=edit&redlink=1 einer Person, die - anders als im vorliegenden Fall - nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Ich bin mir jedoch sicher, dass die zuständigen Justizbehörden und auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien diese Äußerungen und deren Konsequenzen gewissenhaft prüfen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB