Frage an Hans-Peter Friedrich von Wolfgang S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
Sie haben gesagt, "dass für uns eine flächendeckende Überwachung aller Kommunikationsinhalte keinesfalls verhältnismäßig ist."
( http://www.spiegel.de/politik/deutschland/us-reise-friedrich-verspricht-klartext-zu-spaehaffaere-a-910469.html ).
Warum ist das für Sie unverhältnismäßig? Hat das evtl. damit zu tun, dass es technisch derzeit nicht sinnvoll machbar ist?
Angenommen, es gäbe die Möglichkeit, alle Kommunikationsinhalte automatisiert zu überwachen, zu bewerten und ggf. aufzuzeichnen, wenn es Hinweise auf kriminelle Aktivitäten gibt. Würden Sie dies wirklich ablehnen? Warum?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schwarz,
das im Grundgesetz verankerte Gebot der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns ist ein wesentliches Kennzeichen des deutschen Rechtsstaates. Es erlegt auf, immer wieder von Neuem abzuwägen, ob eine staatliche Maßnahme das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit zu einem - bezogen auf den konkreten Einzelfall - angemessenen Ausgleich bringt. Der Ansatz einer „flächendeckenden Überwachung aller Kommunikationsinhalte“ lässt diese verfassungsrechtlich gebotene Abwägung vermissen und wäre deshalb unzulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern