Frage von Meik M. • 10.07.2013
Frage an Hans-Peter Friedrich von Meik M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
als der CCC vor zwei Jahren mehrere sog. Staatstrojaner analysierte, wunderte er sich u.a. darüber, dass die Software mit IP-Adressen in den USA kommuniziere ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/Parteien-fordern-Aufklaerung-des-Skandals-um-Bundestrojaner-1357769.html ). Als gängige Erklärung hierzu wurde seinerzeit angenommen, dass man wohl die Herkunft der Überwachungssoftware verschleiern wollte.
Muss dieses Detail im Lichte der aktuellen Enthüllungen um die flächendeckende Überachung durch die USA nicht erneut hinterfragt werden? Haben deutsche Ermittlungsbehörden in fahrlässiger Weise (oder sogar absichtlich) ihren Zugriff auf private Computer mit Stellen in den USA geteilt?
Antwort ausstehend von Hans-Peter Friedrich CSU