Frage an Hans-Peter Friedrich von Stefan M. bezüglich Recht
Herr Friedrich,
Edward Snowdens Asylgesuch wurde mit dem Hinweis abgewiesen die USA seien ein Rechtsstaat.
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-07/snowden-asyl-deutschland
Ist es Ihrer Meinung nach normal in einem Rechtsstaat, dass Menschen ohne Anklage auf unbestimmte Zeit als Gefangene ohne Rechte festgehalten werden können?
Ist es Ihrer Meinung nach normal in einem Rechtsstaat, dass Menschen solchen Torturen ausgesetzt werden, nur weil sie nicht essen wollen?
http://www.focus.de/politik/ausland/usa/schokierender-selbstversuch-rapper-demonstriert-die-qualen-der-zwangsernaehrung_aid_1038839.html
Ist es Ihrer Meinung nach normal in einem Rechsstaat, dass Menschen ohne Gerichtsverfahren exekutiert werden dürfen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Drohnenangriffe_in_Pakistan
Herr Friedrich, ist Ihnen bekannt, dass die USA aufgrund von Geheimverträgen/Geheimabkommen komplett legal sämtliche Kommunikation in Deutschland abhören dürfen bzw. Anspruch auf Kooperation der deutschen Dienste haben?
http://www.heise.de/tp/artikel/39/39408/1.html
Wie gedenken Sie in Zukunft die Bevölkerung Deutschlands vor der Überwachung durch fremde Nachrichtendienste zu schützen?
Herr Friedrich die USA werden in Deutschland als Freunde und Partner angesehen.
Stellen Sie sich bitte vor es würde sich bei dem Überwachungsskandal um eine private angelegenheit handeln. Einer Ihrer Freunde oder Geschäftspartner würde sie ohne Ihr Wissen überwachen. Alle Ihre Daten kopieren und ev. gegen Sie verwenden. Und irgendwann erfahren Sie das gesamte Ausmaß.
Würden Sie solch eine Person weiterhin als Partner oder Freund bezeichnen?
Bitte beantworten Sie jede Frage einzeln.
Viele Grüße
Sehr geehrter Herr Müller,
Edward Snowdens Asylgesuch konnte nicht entsprochen werden, da Asylanträge nur im Inland gestellt werden können.
Unabhängig davon sind die Vereinigten Staaten von Amerika natürlich ein demokratischer Rechtsstaat. Die Bundesregierung arbeitet mit den USA eng und vertrauensvoll zusammen - auf der Grundlage sowohl gemeinsamer Werte wie Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit als auch gemeinsamer historischer Erfahrungen.
Die USA haben im 20. Jahrhundert wesentlich zur Überwindung der Diktaturen in Deutschland beigetragen. Sie unterstützten die Wiedervereinigung Deutschlands 1989/90 und ermöglichten damit auch Freiheit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland.
Daher wehre ich mich entschieden gegen die auch in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende einseitig-negative Darstellung der USA und ihrer Gesellschaft.
Die USA erfüllen alle Ansprüche an einen Rechtsstaat. Dazu gehört insbesondere der Anspruch auf ein gesetzmäßiges und gerechtes Gerichtsverfahren und das Verbot von grausamen und unüblichen Strafen. Der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit ist für Beschwerden von Häftlingen eröffnet. Pflichtverteidiger werden regelmäßig und soweit erforderlich gestellt.
Diese enge Zusammenarbeit mit den USA schließt den offenen, vertrauensvollen und konstruktiven Austausch über Menschenrechte mit ein. Dabei gibt es selbstverständlich auch Bereiche, in denen die Auffassungen der USA sich von denen der Bundesregierung und auch meiner persönlichen Auffassung unterscheiden. Dies gilt beispielsweise für die Todesstrafe oder die spezielle Militärgerichtsbarkeit. Eine Institution wie Guantánamo darf so nicht auf Dauer existieren und es müssen Mittel und Wege für einen anderen Umgang mit den Gefangenen gefunden werden.
Im Zusammenhang mit Herrn Snowden steht allerdings eine Militärgerichtsbarkeit nach meiner bisherigen Kenntnis nicht im Raum. Durch die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden wurde das sogenannte "Complaint" vor dem United States District Court for the Eastern District of Virginia, also einem ordentlichen Gericht hinterlegt.
Die USA dürfen weder nach deutschem Recht noch nach irgendwelchen „Geheimverträgen/Geheimabkommen komplett legal sämtliche Kommunikation in Deutschland abhören“. Seit 1968 (siehe Bulletin der Bundesregierung Nr. 68 vom 31.05.1968) sind nicht mehr die Alliierten zur Fernmeldeüberwachung berechtigt, sondern sie haben sich an die deutschen Behörden zu wenden. Die deutschen Dienste sind bei einer Zusammenarbeit mit US-Behörden uneingeschränkt an deutsches Recht gebunden. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 des Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10) die Straftaten aufgeführt, die im Verdachtsfall eine Überwachung rechtfertigen. Darunter sind in Nr. 5 auch „Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages (§§ 87, 89, 94 bis 96, 98 bis 100, 109e bis 109g des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 1 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes)“. Dass bei tatsächlichen Anhaltspunkten auf die Planung solcher Straftaten zu deren Verhinderung die gebotenen Aufklärungsmaßnahmen unter den strikten Verfahrensvorkehrungen des G 10 - einschließlich Entscheidung der G 10-Kommission - erfolgen, gehört zu unserer selbstverständlichen Schutzpflicht für die in Deutschland stationierten Truppen.
Die Informationen in den Medien zu Überwachungsprogrammen ausländischer Geheimdienste prüfen wir derzeit. Erst wenn konkrete Erkenntnisse vorliegen, kann eine Bewertung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern