Frage an Hans-Peter Friedrich von Robert B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Innenminister Friedrich,
ich habe heute morgen aus den Nachrichten erfahren, dass Sie die Idee bzw. den Plan haben, persönliche Daten der Flugreisenden in die EU zu erheben, um damit dem Terror oder gefährlichen Personen präventiv entgegenzutreten.
Doch ist das überhaupt sinnvoll?
Die Zahl der in der EU durch Terrorismus bzw. Terroranschläge umgekommenen Menschen ist viel zu klein, um einen solchen Aufwand zu rechtfertigen. Da könnten Sie das Ihnen zur Verfügung stehende Geld besser in Förderung von Vereinen und Organisationen stecken, die gegen Rechtsextremismus vorgehen, Sie könnten (um ihnen die Arbeit zu erleichtern) auch die Extremismusklausel abschaffen, die meines Erachtens scheinheilig, unverschämt und abwertend jenen gegenüber ist, die sich für unsere Demokratie auf der Straße und vor Ort einsetzen.
Man könnte ein generelles Tempolimit auf Autobahnen verabschieden und die Tempolimits auf Landstraßen heruntersetzen.
Außerdem könnte die Todesrate auf Straßen deutlich gesenkt werden, indem man die Null-Promille-Grenze für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs einführte.
Diese Idee alleine wäre um einiges effizienter als Ihr heute vorgebrachter Vorschlag der Fluggastdatensammlung.
Ich würde mich über ein Antwort freuen, die sich mit meinen Vorschlägen auseinandersetzt.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Bingener
Sehr geehrter Herr Bingener,
haben Sie vielen Dank für Ihr elektronisches Schreiben vom 16.6.2013.
Darin werfen Sie u.a. die Frage auf, ob die Sammlung von Fluggastdaten (PNR) sinnvoll ist. Hierzu vertrete ich als Bundesminister des Innern folgende Auffassung:
Die Errichtung eines EU-PNR-System würde insbesondere für die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, aber auch für die Zollbehörden einen Mehrwert bringen. Was die Terrorismusbekämpfung anbelangt, können PNR-Daten der Feststellung von Reisebewegungen terrorismusverdächtiger Personen und der Aufhellung des Aufenthaltes in Terrorcamps dienen. Darüber hinaus haben sich PNR-Daten in anderen EU-Mitgliedstaaten, die diese Daten bereits sammeln, auch für die Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität als äußerst nützlich erwiesen, insbesondere auch zur Bekämpfung des Drogenhandels, weil durch die Analyse von PNR-Daten Reisende mit drogenspezifischen Reiserouten identifiziert und anschließend gezielt kontrolliert werden können. Schließlich ist mir aus dem BMF bekannt, dass sich die Zollbehörden von PNR-Daten ebenfalls einen beträchtlichen Mehrwert für die Bekämpfung von Straftaten erwarten, die in den Zuständigkeitsbereich der Zollbehörden fallen.
Dabei bin ich mir durchaus bewusst, dass bei der Sammlung personenbezogener Passagierdaten auch Datenschutzstandards zu berücksichtigen sind. Deshalb hat sich die Bundesregierung in Brüssel bei den Beratungen über den Richtlinien-Entwurfs zur Einführung eines EU-PNR-Systems nachdrücklich für datenschutzrechtliche Verbesserungen eingesetzt, vor allem auch für eine kürzere Gesamtspeicherdauer.
In Ihrem Schreiben sprechen Sie sich ferner für die finanzielle Förderung von Vereinen aus, die gegen Rechtsextremismus vorgehen. Ich stimme Ihnen zu, dass solche Vereine gesellschaftlich wichtige Aufgaben wahrnehmen und daher auch eine finanzielle Förderung seitens der Bundesregierung verdienen. Die Bundesregierung fördert bereits jetzt die Extremismusprävention mit erheblichem finanziellem Aufwand durch verschiedene Bundesprogramme und Maßnahmen der politischen Bildung.
Für den Bereich des Bundesministerium des Innern werden über das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“, gestartet 3. September 2010 und verlängert bis 2016 mit einem Fördervolumen von jährlich 6 Mio. € Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in Ostdeutschland sowie die Ausbildung von Demokratietrainern auch in ausgewählten Landessportbünden und Feuerwehrverbänden in Westdeutschland gefördert. Ziel ist die Umsetzung eines integrativen und ganzheitlichen Förderansatzes für demokratische Teilhabe in Vereinen, Verbänden und Kommunen. Das Programm soll vor allem im Vorfeld möglicher extremistischer Gefährdungen wirken.
Die Bundeszentrale für politische Bildung im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern engagiert sich als Regelaufgabe dauerhaft mit verschiedenen Maßnahmen politischer Bildung insbesondere in der Extremismusprävention. Die Angebote reichen von Publikationen und Online-Dossiers über präventiv wirkende Projektförderungen von Modellvorhaben bis zu Handreichungen und Netzwerken für Multiplikatoren. Sie schließen die Arbeit mit rechtsextrem gefährdeten Jugendlichen ebenso ein wie die Trägerförderung in diesem Themenschwerpunkt. Um diese Arbeit noch stärker als bisher zu unterstützen, sind der Bundeszentrale für politische Bildung von 2013 bis 2016 zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 2 Mio. € zur Verfügung gestellt worden.
Mit der von Ihnen ebenfalls angesprochenen Demokratieerklärung soll bei der Förderung von Projektträgern auch zukünftig verhindert werden, dass extremistische Organisationen oder Personen in den Programmen bzw. in den Projekten Einfluss gewinnen und Foren oder Unterstützung für gewaltorientierte und menschenverachtende Weltbilder zu bekommen. Es war und ist deshalb das Anliegen der Demokratieerklärung, für diese Gefährdung die notwendige Aufmerksamkeit zu erzeugen.
Was Ihre den Zuständigkeitsbereich des Verkehrsministeriums betreffenden Ausführungen anbelangt, sehe ich mit Rücksicht auf die Ressortzuständigkeit meines Kollegen Dr. Ramsauer von einer Stellungnahme ab. Hierfür haben Sie sicherlich Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB