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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Daniel P. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Daniel P. bezüglich Soziale Sicherung

Pauschal zu unterstellen, wer hierherkäme und nach kurzem Mißerfolg Sozialleistungen beantrage, sei ein Betrüger, ist m.E. nicht zielführend. Ich wünsche mir nach der ganzen negativen Polemik der letzten Jahre, daß wir unser gemeinsames Haus Europa endlich wieder konstruktiv und bürgernah aufbauen.

Zum Thema Sozialmigration habe ich folgende Idee: Sozialleistungen sollen EU-weit anteilig von dort bezahlt werden wo man gewohnt hat. Wer also bspw. als 20-jähriger Rumäne nach einem Jahr hier einen Antrag stellt, bekäme zu 95% aus seiner Heimat den dort fälligen Satz und nur zu 5% den hiesigen. (Wohnzeiten außerhalb der EU, bzw. ggf. EFTA würden anteilig angerechnet.)

Das hätte mehrere Effekte: Der Anreiz zur Ausnutzungsmigration würde sehr gering. Umgekehrt würden sicher einige, die hierzulande mit dem Wenigen kein gutes Auskommen haben, wegziehen und hier die zu knapp bemessenen Sozialeinrichtungen entlasten. Sie würden gewiß in ärmere Länder ziehen und dort, vergleichsweise wohlhabend, die Wirtschaft mit ankurbeln. Und es würde der destruktiven Stimmungsmache zu diesem Thema die Grundlage entzogen.

Wie beurteilen Sie die Durchsetzbarkeit solch einer Änderung und die entstehende Verwaltungslast?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie anregen, Sozialleistungen für Unionsbürger anteilig durch die Mitgliedstaaten mitfinanzieren zu lassen, in denen diese Unionsbürger zuvor gelebt haben.

Zunächst ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass - anders als durch Ihre E-Mail nahegelegt - es keineswegs darum geht, jeden EU-Bürger, der hier unverschuldet in eine Notlage gerät und der deshalb für eine gewisse Zeit Unterstützung beantragen muss, pauschal als Betrüger zu diffamieren.

Im Gegenteil: Ohne Zweifel erfüllt die Mehrzahl der EU-Bürger, die nach Deutschland zuziehen, die Voraussetzungen des europäischen Freizügigkeitsrechts. Wer nach Deutschland kommt, um eine Arbeit, eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen, wird immer willkommen sein. Wir wollen aber die Fälle wirkungsvoll sanktionieren können, in denen EU-Bürger unter Missbrauch des Freizügigkeitsrechts nach Deutschland einreisen, nur um hier Sozialleistungen zu kassieren.

Zu Ihrem Vorschlag, Sozialleistungen anteilig von den Mitgliedstaaten zu leisten, in denen der EU-Bürger gewohnt hat, kann ich Ihnen im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium für Arbeit und Soziales mitteilen, dass dies im Endeffekt zu Ungleichbehandlungen führen würde. Die Sozialleistungen müssten für jeden Bürger, der in anderen EU-Mitgliedstaaten gelebt hat, anders berechnet werden. Bürgerinnen und Bürger der EU haben aber auf der Grundlage von Artikel 18 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union in allen Staaten der Union grundsätzlich Anspruch auf gleiche Behandlung.

Überdies wäre der Vorschlag auch praktisch nicht durchführbar, da sich kaum zuverlässig und lückenlos feststellen ließe, in welchen Staaten ein EU-Bürger wie lange gewohnt und welche Sozialleistungsansprüche er dort im Einzelnen erworben hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB

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