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Hans-Peter Friedrich
CSU
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Frage von Ekkehardt Fritz B. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Ekkehardt Fritz B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Dr. Friedrich,

nachdem ich die Ausführungen des Herrn Prof. Dr. Selenz zu unserem Rechtsstaat durchlas, schwand mein Vertrauen in unser System rapid. http://www.politik-poker.de/cleanstate.php Dass aber jedes 4. in Deutschland gefällte Gerichtsurteil Unrecht bedeutet, bringt mein dies bzgl. Empfinden in völlige Schieflage! http://www.vshw.de/fehlurtl.htm

Wie konnte sich neben den vielen noch immer nicht aufgeklärten Fällen (Sachsensumpf, NSU u.s.w.) nun - und schonwieder mit Hilfe des Verfassungsschutzes - eine Zelle des Ku-Klux-Klan gründen, in der auch Polizisten aktiv sind? http://www.finanzzeug.de/ku-klux-klan-und-staatskriminelle-mollath-schander-neue-verblodungsmeldungen-aus-dem-staatsmafia-sumpf-30680/ Und nicht nur das: Jetzt wird der BND auch noch verdächtigt, den Oktoberfestanschlag von 1980 inszeniert zu haben. http://www.sueddeutsche.de/muenchen/anschlag-auf-das-oktoberfest-regierung-laesst-vorwuerfe-gegen-bnd-pruefen-1.1677511 Oder ist das nur eine Verschwörungstheorie!?

Spricht man vom Rechtsstaat, wenn durch bewusste Fehlentscheidungen unzählige unschuldiger Bürger nicht nur ihres Ansehens beraubt werden? http://www.rechtsbeugung.net/

Handelt es sich um Rechtsstaatlichkeit, wenn Deutschlands beste Steuerfahnder für verrückt erklärt werden http://www.ardmediathek.de/das-erste/report-mainz/ausgebremste-steuerfahnder?documentId=2743712 (5:55) u. Gustl Mollath in gleicher Sache seit sieben Jahren in der Psychiatrie fristen muss? http://www.gustl-for-help.de/ Musste das Gesetz zur Zwangspsychiatriesierung deshalb in Geheimsitzungen vorbereitet und dann – natürlich nur mit den Stimmen der Koalition – ganz schnell beschlossen werden? https://menschenrecht-amt.de/pressebeitrag/zwangspsychiatrisierung

Selbst der „Internationale Gerichtshof“ stellte fest, dass die BRD kein effektiver Rechtsstaat ist. http://www.gavagai.de/rs/hhd12.htm

Können Sie all diese Vorwürfe entkräften?

Ekkehardt Fritz Beyer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Beyer,

vielen Dank für Ihre Fragen. Sie sprechen in Ihrem Schreiben viele Fragen an, die in weiten Teilen in die originäre Zuständigkeit der Länder (insbesondere Justiz, Finanzverwaltung) fallen, die ich weder allgemein noch im Hinblick auf Einzelfälle zu bewerten habe. Ich verstehe aber Ihre Kritik zusammenfassend dahingehend, dass Sie Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit unseres Landes hegen und sich in Deutschland nicht mehr richtig aufgehoben fühlen. Das bedauere ich sehr. Ich halte diese Sorge aber - und ich will das ganz deutlich sagen - für unbegründet.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das steht außer Frage. Die Bundesrepublik Deutschland zeichnet sich sogar durch ein sehr hohes rechtsstaatliches Niveau aus. Das ist weltweit anerkannt. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dies - selbstverständlich - nie in Frage gestellt. Das schließt nicht aus, dass der Gerichtshof ausnahmsweise und in Einzelfällen zu dem Ergebnis kommt, dass eine bestimmte gesetzliche Regelung nicht bzw. noch nicht mit der Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Damit ist aber nur über diese konkrete Einzelregelung geurteilt, nicht aber die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands in irgend einer Form in Frage gestellt. Die staatlichen Behörden in Deutschland sind an Recht und Gesetz gebunden. Ich kann nur raten, sich nicht an Spekulationen über ein strafbares Verhalten in oder gar von Behörden zu beteiligen, sondern die Aufklärung solcher Vorwürfe abzuwarten. Wo es ein solches Fehlverhalten gibt, wird dies straf- und disziplinarrechtlich verfolgt und geahndet. Gerichtsurteile werden in einem gesetzlich vorgegebenen formalisierten Verfahren getroffen, die - abhängig von den Voraussetzungen des Einzelfalles - ggf. von mehreren nationalen und EU-Instanzen überprüft werden können. Gesetze werden nicht „geheim“, sondern in einem weitgehend verfassungsrechtlich vorgegebenen und transparenten Verfahren, unter Einbindung aller Parteien in den Parlamenten und der Länder beraten, beschlossen und in Kraft gesetzt. Staat und Behörden stehen nicht außer Kritik, sie müssen sich ihr - wie es einem Rechtsstaat zukommt - stellen. Das tun sie auch. Der Rechtsstaat ermöglicht und verlangt eine kritische Kontrolle staatlichen Handelns durch Bürger, Medien und Gerichte. Der Rechtsstaat muss aber seinerseits das Grundvertrauen der Bürger haben, dass er wegen Fehler oder Irrtümer einzelner nicht in Frage gestellt wird. Die größte Gefahr für den Rechtsstaat besteht darin, wenn ihm dieses Grundvertrauen nicht entgegengebracht oder entzogen wird. Ich würde mich sehr freuen, wenn meine Ausführungen dazu beitragen, dass Sie sich ein kritisch-wohlwollendes Verhältnis zu unserem Rechtsstaat bewahren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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