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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Susanne B. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Susanne B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

über das Kampagnen-Netzwerk Avaaz läuft derzeit eine Petition mit folgendem Inhalt: „Wie NS-Symbole sollten auch Symbole der untergegangenen DDR, das öffentliche Tragen von NVA-Uniformen, das Relativieren des geschehenen Unrechts geahndet werden. Menschen, die unter diesen Symbolen gelitten haben, Hinterbliebene an der Grenze Erschossener sind, fühlen sich verhöhnt, sind traumatisiert.“
Die Petition ist einsehbar unter folgendem Link:
http://www.avaaz.org/de/petition/Verbot_von_politischen_Symbolen_unter_denen_Unrecht_geschehen_ist/?tcAQCdb
Mich interessiert Ihre Haltung als Bundesinnenminister dazu: Finden Sie diese Petition unterstützenswert, vielleicht sogar mit Ihrer eigenen Unterschrift?
Und noch eine Frage dazu: Woran liegt es, dass die in der Petition genannte Forderung nicht schon längst auf parlamentarischer Ebene durchgesetzt wurde? Anders gefragt: Was spricht gegen ein Verbot des öffentlichen Tragens von Symbolen der DDR-Diktatur?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus
Susanne Baumstark

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Baumstark,

zunächst danke ich Ihnen für Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema.

Als ich von den Geschehnissen im Treptower Park Anfang Mai erfuhr, war ich bestürzt - auch im Hinblick auf die SED-Opfer, für die ein solches Ereignis eine schmerzliche Erinnerung an erlittenes Unrecht während der DDR-Diktatur sein muss.

Gleichwohl bin ich der Meinung, dass ein generelles Verbot von DDR-Symbolen nicht weiter hilft. Zur Frage eines strafrechtlichen Verbots hat sich kürzlich meine insoweit zuständige Kollegin BM’ in Leutheusser-Schnarrenberger geäußert. Im Übrigen darf ich auf die bestehenden Rechtsnormen insbesondere des Versammlungsgesetzes hinweisen. Gerade das Versammlungsrecht bietet Möglichkeiten derartige Aufzüge zu verhindern. Der Vollzug dieser Normen ist allerdings Landesrecht und obliegt den jeweils zuständigen Länderbehörden.

Ich halte es für fraglich, ob ein Verbot in einer selbstbewussten Demokratie das Mittel der Wahl sein kann. Unabhängig von der Frage, ob das SED-Unrechts-Regime mit den Gräueltaten der Nationalsozialisten gleichzusetzen ist - was ich nicht glaube - sollten solch weitreichende Verbote, wie sie gefordert werden, äußerst bedacht und nur als ultima ratio eingesetzt werden. Der gesellschaftliche Meinungsdiskurs - auch und gerade bei solch schwierigen Themen - ist Ausdruck unseres Verfassungsverständnisses und sollte grundsätzlich gegenüber einem generellen Verbot Vorrang genießen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB

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