Frage an Hans-Peter Friedrich von Hannes M. bezüglich Kultur
Sie haben am 12.12.2012 für den § 1631 d BGB gestimmt, der die Entfernung der männlichen Vorhaut an nicht einsichts- und entscheidungsfähigen Kindern aus jeglichem Grunde erlaubt.
Viele MdBs trafen diese Entscheidung unter anderem auf Basis der ihnen vorgelegten Informationen. Unter anderem wurde ihnen erklärt, die Zirkumzision finde lege artis statt, habe gesundheitliche Vorteile und der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei verfassungskonform.
Im März dieses Jahres wurde eine Stellungnahme von 38 Pädiatern aus 17 Nationen veröffentlich. Darin wird zusammen mit den Vorsitzenden von 19 europäischen Kinderärzteverbänden die Empfehlung der AAP zur Beschneidung von Jungen scharf kritisiert, weil die Risiken des medizinisch unnötigen Eingriffs die nicht belegten Vorteile bei Weitem überwiegen. Eine adäquate Schmerzausschaltung ist bei Säuglingen nicht möglich, dem noch im Rechtsausschuss hochgelobte Präparat EMLA wurde mittlerweile die Zulassung zur Anwendung auf der Genitalschleimhaut von Säuglingen entzogen.
Dr. Eschelbach, Richter im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat in einem der wichtigsten Kommentare zum StGB, dem sogenannten „Beck-Online-Kommentar“ das „Beschneidungsgesetz“ unter anderem so kommentiert:
„Das Gesetz ist offensichtlich verfassungswidrig (Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 GG, Art 79 Abs 3 GG). Der Verfassungsbruch aus Gründen der Staatsraison macht sich auch nicht bezahlt, weil er die Debatte nicht beenden kann. Bei näherer Betrachtung (Rn 9.1 ff; Rn 35.1 ff) wird evident, dass alle zugrundeliegenden Tatsachenannahmen falsch sind. „ Näheres hierzu lesen Sie bitte auf http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=2380
Meine Frage: Würde Sie auch heute noch, nach Kenntnis all dieser neuen Informationen heute ebenfalls noch für die Legalisierung der nicht therapeutischen Vorhautamputation an nicht einsichtsfähigen Kindern stimmen?
Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als wir Bundestagsabgeordneten im Dezember 2012 über das damals anstehende Gesetz zur „Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen“ abstimmten, fanden im Vorfeld intensive Diskussionen statt, zu denen wir als Abgeordnete auch Experten zu den einzelnen Sichtweisen gehört haben.
Sie können versichert sein, dass wir sämtliche Pros und Contras gewichtet haben und unter Abwägung dieser Positionen habe ich für den § 1631 des BGB gestimmt.
Falls erneut eine Debatte über diese sehr sensible Thematik anstehen sollte, werden selbstverständlich jegliche neu gewonnen Erkenntnisse in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB