Frage an Hans-Peter Friedrich von Jürgen S. bezüglich Familie
Warum ist das Spracherfordernis A1 vom 2007 für Ehegattennachzug noch nicht abgeschafft worden?
Es verstößt gegen die EMRK Artikel 8 und 14, gegen den EUV Artikel 6(3) und gegen das deutsche Grundgesetz Artikel 6(1) und Artikel 3(1).
Mit Drucksache 17/1626 haben die Grünen 2010 eine entspechende Korrektur zum Ehegatten-Nachzug eingebracht. Die Zumutbarkeitsgrenze von 500€ wurden in meinem Falle schon deutlich überschritten, die erzwungene doppelte Haushaltsführung (Kamerun) nicht mal eingerechnet.
Meine Frau braucht beim Sprachtest 60 von 100 Punkten. Im Oktober erhielt sie 23 Punkte, Im Dezember waren es 43 Punkte. Anfang März waren es 59,5 Punkte. Sie musste wegen des fehlenden halben Punktes ins Krankenhaus geschafft werden. Ende April waren es nur noch 49,8 Punkte. Ich werde ungeduldig, aber weniger mit meiner Frau, als mit dem deutschen Bundestag.
Es ist mir nicht bekannt, ob den A1-Test im Goethe-Institut Jaunde überhaupt noch jemand zur Familienzusammenführung besteht. Ohne diesen Nachweis werden Visa-Anträge erst gar nicht angenommen, geschweige denn positiv beschieden.
Zudem entdeckte ich nun, dass ich auf Familienzusammenführung in Kamerun verwiesen werden kann, sobald ich Französisch besser beherrsche. Ausnahmen soll es nur noch geben, wenn ich einen Ariernachweis vorlege (Deutscher Staatsangehöriger mit Geburtsurkunde, Gentest und ohne undeutsche Glaubensbekenntnisse im Stammbaum). Ist beim Gesetzgeber immer noch das Team Dreher am Werk?
Wie stehen Sie zu dieser am 14.06.2007 von der großen Koalition eingeführten, immer noch geltenden Gesetzeslage?
Sie werden verstehen, dass ich meine Wahlentscheidung im September von den Antworten abhängig machen werde, falls ich bis dahin nicht abgeschoben wurde (als „Volksschädling“ nach Dr. Eduard Dreher – Reformator und Kommentator zum bundesdeutschen StGB).
Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Familiennachzug. Sie möchten wissen, ob eine Abschaffung des Spracherwerbsnachweises A1 als Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug geplant ist.
Gerne möchte ich Ihnen zunächst darlegen, aus welchen Gründen im Jahre 2007 das Erfordernis einer bestandenen A1 Sprachprüfung zur Voraussetzung für die Erteilung eines Visums gemacht wurde: Im damaligen Gesetzgebungsverfahren - welches Sie auch in der Bundestagsdrucksache 16/5065 detailliert nachlesen können - kam man zu der Überzeugung, dass durch einfache Deutschkenntnisse bereits bei der Einreise die Integration für alle Zuwanderer erleichtert wird.
Deutsche Sprachkenntnisse sind eine ganz wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in Deutschland. Wer als Zuwanderer nicht von null anfangen muss, sondern sich bereits verständigen kann, hat eine höhere Eigenmotivation, im Anschluss an die Erlangung des Visums zum Ehegattennachzug weitere Integrationserfolge zu erreichen. Zudem werden durch dieses Erfordernis gerade Frauen vor Zwangsverheiratungen geschützt. Letztlich wurde die Überlegung angestellt, dass es Personen, die dauerhaft zuwandern möchten, durchaus möglich und zumutbar ist, den Umzug in ein fremdes Land durch einen A1 Sprachtest vorzubereiten.
Seit seiner Einführung ist das Spracherwerbserfordernis immer wieder diskutiert worden. Allerdings verstößt das Spracherwerbserfordernis nicht gegen die Eheschließungs- und Eheführungsfreiheit. So hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf freie Eheführung aus Art. 6 Absatz 1 GG dem Spielraum des Gesetzgebers im Bereich des Aufenthaltsrechts gegenüber gestellt. Dabei kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass der Staat zwar selbstverständlich eheliche und familiäre Bindungen schützen und achten muss. Aber das Gericht hat die Förderung von Integration ausländischer Zuwanderer und die Verhinderung erzwungener Hochzeiten als legitime Ziele eingestuft. Bei der Abwägung der beiden Punkte gegeneinander kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass die Forderung nach wenigstens einfachen Sprachkenntnissen von allen Zuwandereren vor einer Einreise nach Deutschland die gegensätzlichen Interessen in einen angemessenen Ausgleich bringt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2011 - Az.: 2 BvR 1413/10).
Doch nicht nur Gesetzgeber und Gerichte sind davon überzeugt, dass das Spracherwerbserfordernis für Zuwanderer bessere Chancen eröffnet und halten es deshalb für richtig, sondern auch Betroffene selbst äußern sich durchaus positiv. Es lassen sich keine negativen Auswirkungen auf den Familiennachzug nach Deutschland seit 2007 feststellen. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration kam im Jahr zu dem Ergebnis, dass es keinen Rückgang an Ehegattennachzug aufgrund des Spracherwerbserfordernisses seit 2007 gegeben hat. Auch die befragten Drittstaatsangehörigen sehen im Sprachtest regelmäßig keine Abwehrmaßnahme. Auf die Frage, für wie hilfreich sie den Sprachtest für Ehepartner vor dem Zuzug nach Deutschland halten, antwortete die Mehrheit von 69,8 Prozent, dass der Test sehr hilfreich sei. Weitere 26,9 Prozent hielten ihn zumindest noch für hilfreich und nur 3,3 Prozent meinten, dass er den neu zuwandernden Familienangehörigen nicht helfe, sich von Anfang an in Deutschland besser zurechtzufinden. Somit wird dem Sprachtest vor Einreise von über 95% der betroffenen Personen als positiv eingeschätzt.
Was die praktische Seite des Erwerbs des Spracherfordernisses angeht, sei zuletzt noch gesagt, dass der Erwerb des erforderlichen Zertifikats bei den Goethe-Instituten eine gute Methode darstellt. Wir haben in diesen weltweit ansässigen Instituten verlässliche und in der Vermittlung von Sprachen erfahrene Partner und Lehrer. Ich habe mich aufgrund Ihrer Kritik bei dem von Ihnen angeführten Institut in Jaunde/Kamerun erkundigt. An dem dortigen Institut haben im Jahr 2012 381 Kandidaten die A1 Sprachprüfung abgelegt. Bestanden haben diese Prüfung 296 Personen - das entspricht einer Quote von 78%. Bei den mir vorliegenden Zahlen wird auch deutlich, dass die Personen, die sich mithilfe des Goethe-Instituts vorbereiten - also dort an den Kursen teilnehmen - nahezu alle (98%) bestehen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau alles Gute und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern