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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Tobias Z. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Tobias Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Innenminister!

Am 21.04.13 habe ich Ihren Appell an die NSU-Terroristin Zschäpe gelesen. Sie fordern Zschäpe auf ihr Schweigen zu brechen. http://tinyurl.com/d5msdbj

Im Kontext der NSU-Aufklärung klingt Ihr Appell merkwürdig:
Beate Zschäpe hatte sich am 08.11.11 der Polizei gestellt und sagte der Polizei: „Ich habe mich nicht der Polizei gestellt, um nicht auszusagen.“
Bevor sie sich stellte, war sie an einem bis heute unbekannten Ort, und hätte dort bleiben oder sich absetzen können.
http://tinyurl.com/cluz67h

Vor dem BKA bekräftigte Zschäpe ihren Wunsch auszusagen. Ihr Aussage würde umfangreich und vollständig sein. Das Verhältnis zu ihren Anwälten bezeichnete Zschäpe als „nachhaltig gestört“, und überlegte die Verteidiger zu wechseln.
http://tinyurl.com/cno5ydy

In den Untersuchungsausschüssen, die sich mit der Aufklärung der NSU-Morde und den Verstrickungen der Sicherheitsbehörden befassen, ist die Bereitschaft zur Aufklärung gering bis gar nicht vorhanden.

Es wurden massenhaft NSU-relevante Akten vernichtet, und die Zeugen, die vor den Untersuchungsausschüssen aussagen, tragen fast nichts zu Aufklärung bei, da sie sich ständig auf einen Gedächtnisverlust berufen.

Die Behörden, deren Mitarbeiter als Zeugen vor den NSU-Untersuchungsausschüssen vorgeladen sind, unterstehen Ihrer Verantwortung.
UA: Baden-Württemberg:
http://tinyurl.com/cm2aws5

Zwischenbericht Thüringen: http://tinyurl.com/ce9fo9s

Der Gerichtsprozess in München unterliegt einem starken öffentlichen Interesse. Vor allem die Angehörigen der Opfer, wünschen sich Aufklärung von Zschäpe. Ein Geständnis könnte strafmildernd wirken.
http://tinyurl.com/bwlnewa

Warum haben Sie denn Ihren Appell an Frau Zschäpe gerichtet, und nicht an die Zeugen in den Untersuchungsausschüssen

Hat die Staatsanwaltschaft mit Frau Zschäpe einen Deal geschlossen, der ihr Strafmilderung garantiert, wenn sie eine Teilaussage macht, die nicht mit sicherheitspolitischen Interessen korreliert?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zetzmann,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum NSU-Komplex.
Ich denke, wir sind uns einig, dass im Sinne der strafrechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen, die der „Nationalsozialistische Untergrund“ begangen hat, die Aussage von Frau Zschäpe förderlich und zu begrüßen wäre. Frau Zschäpe steht es als Beschuldigter im Verfahren jedoch frei zu entscheiden, ob sie zur Sache aussagt. Es bleibt daher abzuwarten, ob sie in der Hauptverhandlung vor dem OLG München entsprechende Angaben machen wird. Zu Ihrer Frage, ob die Staatsanwaltschaft mit Frau Zschäpe einen "Deal" geschlossen hat, kann ich Ihnen mitteilen, dass das Gericht über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seinem freien, aus der dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung entscheidet und in seinem Urteil die Rechtsfolgen bestimmt. Eine etwaige Verständigung zwischen Gericht und den Verfahrensbeteiligten wäre nur im Rahmen der Hauptverhandlung unter den Voraussetzungen des § 257c der Strafprozessordnung zulässig.

Sie führen zudem aus, in den Untersuchungsausschüssen sei keine Bereitschaft der aussagenden Behörden erkennbar, zur Aufklärung beizutragen. Daher sei vielmehr ein Appell an diese angezeigt. Hierzu möchte ich jedoch anmerken, dass die strafrechtliche Bewertung der Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ und die Aufarbeitung etwaiger Behördenfehler im Untersuchungsausschuss nicht vergleichbar sind. Während im Strafprozess die Verbrechen des NSU aufgearbeitet, Beschuldigte, Mittäter und Unterstützer identifiziert und bestraft werden, ist es Aufgabe des Untersuchungsausschusses, mögliche Versäumnisse der Sicherheitsbehörden aufzuklären und ausgehend hiervon Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die künftige Sicherheitsarchitektur zu erarbeiten.

Im Übrigen weise ich bezüglich der von Ihnen angesprochenen Aktenvernichtungen darauf hin, dass diese - soweit sie das BfV betrafen - durch einen von mir eingesetzten Sonderermittler aufgeklärt wurden und sich dabei keine Anzeichen für eine bewusste Vertuschungsaktion im Zusammenhang mit Erkenntnissen zum NSU ergeben haben. Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurde über die Ermittlungsergebnisse im Detail in mehreren Sitzungen umfassend unterrichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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