Frage an Hans-Peter Friedrich von Vitalij N. bezüglich Innere Sicherheit
Herr Minister,
Sie kritisieren das Bundesverfassungsgericht, es möge sich aus dem Alltag der Politik heraushalten.
Jedoch ist es die Regierung, welche verfassungswiedrige Gesetze erlässt und so den Einsatz des Bundesverfassungsgerichts notwendig macht.
Würden Sie sich als Minister bitte dafür einsetzen, dass nur noch verfassungskonforme Gesetze erlassen werden? Dann wäre der Einsatz des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr so oft notwendig.
Anderenfalls muss ich an Ihrer Verfassungstreue zweifeln.
Sehr geehrter Herr Nikel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass Gesetze nicht von der Regierung erlassen, sondern vom Parlament - dem Deutschen Bundestag - beschlossen werden.
Selbstverständlich hat der Bundestag stets die Absicht, nur verfassungskonforme Gesetze zu beschließen. Schon die Bundesregierung prüft ihre Gesetzentwürfe sorgfältig auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Allerdings kann es vorkommen, dass das Bundesverfassungsgericht im Ergebnis einer juristischen Überprüfung eines Gesetzes eine in einem politischen Meinungsbildungsprozess beschlossene Regelung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
Diese Überprüfung ist auch Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts und Folge der verfassungsmäßigen Gewaltenteilung. Allerdings ist es nicht die Aufgabe des Gerichts, in den Meinungsbildungsprozess des Bundestages einzugreifen. Auch das ist eine Folge der Gewaltenteilung. Darauf hatte sich die kritische Äußerung bezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB