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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Stephan L. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Stephan L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage vom 23.03.2013.
Leider wurde meine Nebenfrage noch nicht von Ihnen beantwortet.
Bezüglich des Tathergangs in Kirchweyhe im niedersächsischen Landkreis
Diepholz, wo der 25 Jahre alter Daniel S von einer Gruppe junger Türken totgeprügelt worden ist, stellen sich für mich die Fragen nach Konsequenzen http://www.welt.de/vermischtes/article114439034/Er-wollte-schlichten-und-wurde-totgepruegelt.html .

Ich würde mich über eine ausführliche Antwort von Ihnen sehr freuen, da ich über den Vorfall
Klärungsbedarf habe und wünsche Ihnen ein gesegnetes Osterfest.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Luckaßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Luckaßen,

für die Ermittlung von Straftaten sind überwiegend die Polizeien der
Länder zuständig. Das Bundesministerium der Innern kann deswegen nur zu
Fragen, die seinem Zuständigkeitsbereich unterliegen, Stellung nehmen.

Zu Ihrer Frage kann aber grundsätzlich festgestellt werden, dass die
Innenministerien sowie die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern ihre
Aufmerksamkeit wesentlich auf die Bekämpfung von Straftaten, unabhängig
von der Staatsangehörigkeit bzw. einem eventuellen Migrationshintergrund
der Täter, konzentrieren. Dies spiegelt sich auch in der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) wieder. Diese differenziert nicht nach einem -
in seiner definitorischen Grenzziehung schwer einvernehmlich zu
beschreibenden - Migrationshintergrund der Tatverdächtigen, sondern nach
deren deutscher bzw. nicht deutscher Staatsangehörigkeit. Über
Straftaten von Tatverdächtigen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit
wird in der PKS ausführlich berichtet. Die nachfolgenden Ausführungen
sind der PKS 2011, S. 10, zu entnehmen (abrufbar auf derHomepage des
Bundeskriminalamtes unter http://www.bka.de/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pks__node.html ).

Im Berichtsjahr 2011 hat die Anzahl Tatverdächtiger ohne deutsche
Staatsangehörigkeit gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozent zugenommen
(+484.529). Ohne Delikte, die ihrer Natur nach (fast) nur von Personen
ohne deutsche Staatsangehörigkeit begangen werden können,
(„ausländerspezifische Delikte“) beträgt der Tatverdächtigenanteil
Nichtdeutscher 20,8 Prozent (2010: 20,0 Prozent). Zu den
ausländerspezifischen Delikten gehören insbesondere die unerlaubte
Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a Aufenthaltsgesetz
(Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger: 99,4 Prozent), der illegale
Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b
Aufenthaltsgesetz (Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger: 98,2 Prozent),
das Erschleichen eines Aufenthaltstitels (gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 2
Aufenthaltsgesetz) durch unrichtige oder unvollständige Angaben oder
Gebrauch eines so beschafften Aufenthaltstitels zur Täuschung im
Rechtsverkehr (Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger: 86,7 Prozent).

Darüber hinaus waren nichtdeutsche Tatverdächtige auch im Jahr 2011
überproportional (wenn auch bei meist geringeren absoluten Zahlen) bei
Straftaten, die einen hohen Organisationsgrad erfordern, vertreten.
Hierzu zählen beispielsweise die illegale Einfuhr von Kokain
(66,6 Prozent) sowie Taschendiebstahl (63,8 Prozent).

Zugenommen hat 2011 die Zahl der sich legal in Deutschland aufhaltenden
nicht-deutschen Tatverdächtigen, sie betrug 432.899 (2010: 425.325). Ihr
Anteil an allen nichtdeutschen Tatverdächtigen sank geringfügig auf
89,3 Prozent (2010: 90,1 Prozent).

Die Zahl der sich unerlaubt in Deutschland aufhaltenden Tatverdächtigen
lag im Jahr 2011 bei 51.630. Ihr Anteil an allen nichtdeutschen
Tatverdächtigen betrug 10,7 Prozent. Von der Gesamtzahl aller
Tatverdächtigen hielten sich 2,4 Prozent illegal in Deutschland auf.
Diese waren mit einem Anteil von 70,0 Prozent insbesondere auffällig bei
Straftaten gegen das Aufenthalts-, Asylverfahrens- und
Freizügigkeitsgesetz/EU.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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