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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Markus E. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Markus E. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Friedrich!

Im Jahr 2005 hieß mein Ortsamt Hamburg Barmbek-Uhlenhorst. Heute heißt es Kundenzentrum Barmbek-Uhlenhorst. Warum soll ich eigentlich Ihren Personalausweis (nicht Personenausweis) in einem Kundenzentrum beantragen und abholen, wieso stellen Kundenzentren die angeblich behördliche Dokumente aus? Ich meine, VW hat auch ein Kundenzentrum, kann ich da vielleicht auch behördliche Dokumente beantragen? Wieso steht auf dem Personalausweis nur Name, anstatt Familienname / Geburtsname,so, wie es auch im Personalausweisgesetz §5 steht, wieso geben Ihre "Kundenzentren" falsche Dokumente aus?

MfG Markus Ebert

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ebert,

zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Anfrage vom 19. März 2013 danken.

Die Bezeichnung der Kommunalbehörden unterliegt dem jeweiligen Landesrecht. Insofern hat der Bundesminister des Innern keinen Einfluss auf etwaige Umbenennung einer Behörde, wie in dem von Ihnen genannten Fall in Hamburg.

Dennoch ist die neue Bezeichnung „Kundenzentrum“ durchaus nachvollziehbar, da der Begriff „Kunde“ nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch im Dienstleistungsbereich genutzt wird. Auch die Behörden, insbesondere die Meldeämter / Pass und- Personalausweisbehörden sind in ihrem Selbstverständnis Dienstleister, sodass der Bürger dort als Kunde wahrgenommen wird. Insofern spiegelt der Begriff „Kundenzentrum“ genau diese Sichtweise wider.

Der Begriff „Name“ im Personalausweis ist lediglich ein Oberbegriff, unter dem sowohl der Familienname als auch der Geburtsname gefasst werden. Insofern werden in dem Datenfeld „Name“ auch die nach dem Personalausweisgesetz geforderten Einträge des Familiennamens und des Geburtsnames (§ 5 Abs.2 Nr. 1 PAuswG) vorgenommen. Dies hat den Vorteil, dass keine zwei Datenfelder explizit ausgewiesen werden müssen und hierdurch das ohnehin begrenzte Platzangebot nicht noch weiter reduziert wird. Durch diesen Verzicht bzw. durch die Zusammenfassung beider Einträge wird die Lesbarkeit des Ausweises sowie der Bezeichnung der Datenfelder und deren Inhalte gewährleistet. Die Korrektheit dieser Darstellungsform ist aus dem Personalausweismuster, dass als Anhang 1 zur Personalausweisverordnung veröffentlicht wurde, ersichtlich.

Somit sind die vom Kundenzentrum ausgegebenen Ausweise korrekt.

Mit freundlichen Grüßen

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