Frage an Hans-Peter Friedrich von Wolfgang S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
als Innenminister sind Sie auch für den Sport verantwortlich. Mich ärgert immer wieder, dass Sportstars die guten Infrastrukturbedingungen in unserem Land zur Ausbildung gerne nutzen, wenn sie dann aber erfolgreich sind, mit dem Wohnsitz gerne in ein steuerlich günstigeres Land wechseln.
Es geht um Sportstars, wie Maria Riesch, die ihren Wohnsitz nach Österreich verlegt hat. Nicht erst seit kurzem weiss man, dass es dort für Großverdiener möglich ist, steuerlich sehr viel günstiger, als in Deutschland veranlagt zu werden. Siehe Beckenbauer und Ralf Schuhmacher.
Die Sportlerin Maria Riesch z.B. profitiert höchstwahrscheinlich in vielerlei Hinsicht von Vorteilen, die ihr vom Deutschen Sport Bund und damit vom deutschen Steuerzahler zur Verfügung gestellt werden. Ich denke da nur an Ausrüstungsgegenstände des DSV (natürlich auch Gratisauto) sowie beste Trainingsbedingungen und umfangreiche und bestimmt sehr teure personelle Unterstützung. Das alles kann man - muß man aber nicht bemängeln.
Natürlich darf auch jeder seinen Wohnsitz nach eigenem Wunsch wählen. Wegen mir auch im idylisch-romantischen Monaco oder eben zwanzig km hinter der Bundesgrenze in Kitzbühel. Wenn es jedoch Unterstützung vom deutschen Steuerzahler gab und gibt, sollte man vertraglich mit den Athleten sicherstellen, dass die steuerliche Veranlagung komplett in Deutschland erfolgt. Sponsorengelder bekommt Frau Riesch ja ausschließlich deswegen, weil sie in Deutschland populär ist und das durch die Mithilfe des DSB geworden ist. Riesch´s Helmsponsor Milka sponsort z. B. auch in Frankreich, Slowenien oder Italien Skifahrerinnen, die bei uns nur in Insiderkreisen bekant sind. Da Sie letztlich als Bundesminister des Inneren für die Vergabe der Mittel und die vertraglichen Inhalte mit den Athleten verantworlich sind, richte ich die Frage an Sie, warum das dennoch nicht passiert? Halten Sie das aktuell für moralisch integer?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schröpfer
Sehr geehrter Herr Schröpfer,
vielen Dank für Ihr Interesse an der Sportförderung. Ich habe Sie so
verstanden, dass Sie es begrüßen würden, wenn in Verträgen mit
Spitzensportlern vereinbart werden würde, dass deren steuerliche Veranlagung
in Deutschland zu erfolgen hat. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Durchführung, Organisation und Finanzierung des Sports in der
Bundesrepublik Deutschland ist grundsätzlich Angelegenheit seiner autonomen
Organisationen. Diese erfüllen ihre Aufgaben selbständig; sie tragen
insbesondere die Verantwortung für deren Finanzierung. Soweit ein erhebliches
Bundesinteresse besteht, beteiligt sich das Bundesministerium des Innern an
dieser Finanzierung.
Die Fördermittel des Bundesministeriums des Innern erhalten jedoch nicht die
Athletinnen und Athleten. Sie werden vielmehr den jeweiligen
Bundessportfachverbänden ergänzend zu deren eigenen Mitteln bewilligt, um
geeignete Maßnahmen durchzuführen, die der Nachwuchsförderung sowie dem
Spitzensport dienen. Insoweit werden keine Verträge zwischen dem
Bundesministerium des Innern und den Athletinnen und Athleten geschlossen.
Auf die darüber hinaus mit Sponsoren geschlossenen Verträge hat das BMI
ebenfalls keinen Einfluss.
Im Übrigen verweisen Sie ja bereits selbst auf die den Bürgerinnen und
Bürgern innerhalb der Europäischen Union gewährte Niederlassungsfreiheit.
Diese in Art. 49 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) geregelte Niederlassungsfreiheit gilt selbstverständlich auch für die
Sportlerinnen und Sportler.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern